Landesrat Achleitner: UVP-Novelle erfüllt oö. Forderung nach Energiewende im Eilverfahren

Landeskorrespondenz

Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner: „Verfahrensvereinfachungen  und        -beschleunigung sowie Einrichtung einer ‚Überholspur‘ ermöglichen raschere Umsetzung von Energieprojekten“

„Oberösterreich hat beim Bund immer darauf gedrängt, bei Genehmigungsverfahren für Energieprojekte den gesamten Ablauf im Auge zu behalten und die Zeitdauer zwischen dem Start eines Projektes und der Inbetriebnahme drastisch zu reduzieren. Denn nur so ist es möglich, die Energiewende zeitgerecht umzusetzen. Erfreulicherweise wird mit dem heutigen Beschluss der UVP-Novelle Oberösterreichs Forderung nach einer Energiewende im Eilverfahren endlich erfüllt“, stellt Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner zur Novellierung des Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes fest, die heute im Nationalrat beschlossen werden soll. „Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigung sowie die Einrichtung einer ‚Überholspur‘ ermöglichen somit raschere Umsetzung von Energiewende-Projekten“, hebt Landesrat Achleitner hervor.

Zugleich zeigte sich Landesrat Achleitner erfreut darüber, dass zusätzliche Genehmigungskriterien, die sich noch im ursprünglichen Begutachtungsentwurf befunden haben und abermals für Endlosverfahren gesorgt hätten, aus der nun vorliegenden Novelle noch herausverhandelt werden konnten.

„Künftig wird in einem Verfahren die Interessensabwägung dadurch erleichtert, dass Vorhaben der Energiewende ein ‚hohes öffentliches Interesse‘ eingeräumt wird. Zugleich bringt die Einrichtung einer ‚Überholspur‘ für Energiewende-Projekte eine Beschleunigung von Genehmigungen. Wobei hier besonders positiv zu bewerten ist, dass Vorhaben der Energiewende sehr umfassend definiert worden sind, sodass auch Leitungen und Speicher, wie Pumpspeicher-Kraftwerke, davon profitieren“, so Landesrat Achleitner.

„Eine spürbare Beschleunigung der Verfahren wird auch dadurch erreicht, dass Einwendungen innerhalb der Auflagefrist und ergänzendes Vorbringen spätestens eine Woche vor der mündlichen Verhandlung erfolgen müssen. Ebenso haben ‚Blanko-Beschwerden‘ bei Vorhaben der Energiewende künftig keine aufschiebende Wirkung mehr“, erklärt Landesrat Achleitner.

„Künftig wird auch der Stand der Technik bereits zum Verfahrensbeginn festgelegt. Dadurch ersparen sich Projektwerber ein ständiges zeitaufwändiges Anpassen der Unterlagen an den geänderten Stand der Technik. Weiters sind in Zukunft technologische Weiterentwicklungen oder immissionsneutrale Änderungen bereits bewilligter UVP-Projekte nur noch anzeigepflichtig. Dazu kommt unter anderem noch eine deutliche Erleichterung von Ausgleichsmaßnahmen“, unterstreicht Landesrat Achleitner.

„Oberösterreich will seine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der Energiewende weiter ausbauen. Diese UVP-Novelle leistet dazu einen wichtigen Beitrag“, betont Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner.