LR Steinkellner: Mobilität am Scheideweg Teil 4

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 23.2.2023)

Verwaltungsstrafen für klimaschädliches Fahren?

Aktuell zeigt sich anhand politischer Diskussionen und Entscheidungen, dass die Mobilität in Österreich und Europa in Richtung einer Sackgasse abbiegt. Im Rahmen der Serie – Mobilität am Scheideweg – werden, einige, aktuelle Themenfelder der Mobilität beleuchtet. Dabei sollen die Abbiegeprozesse in Richtung Sackgasse aufgezeigt und verdeutlicht werden. Im heutigen, vierten Teil, steht die geplante 41. KFG Novelle im Fokus.

Es mag ein fad wirkender, formaler Prozess sein, aber die Novellierungen des österreichischen Kraftfahrgesetzes sind von großer Bedeutung für die Sicherheit im Straßenverkehr. Das Kraftfahrgesetz (KFG) regelt die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Damit hat es einen direkten Einfluss auf das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer/innen.

 

Da sich Technologie und Bedürfnisse der Verkehrsteilnehmer/innen stetig weiterentwickeln, kommt es zu kontinuierlichen Novellierungen des KFG. „Gesetze sind für jede Gesellschaft wichtig. Sie legen die Regeln fest, nach denen wir leben und unterstützen dabei, eine gerechte und geordnete Struktur aufrechtzuerhalten. Es ist deshalb von größter Relevanz, diese Vorschriften im Sinne der Bevölkerung zu gestalten. Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit sind wichtige Zutaten, um eine Akzeptanz zu erreichen. Einige Punkte in der Novellierung des KFG sind aber alles andere als volksnah. Unter dem Vorwand des Klimaschutzes, schießen diese Regeln über das Ziel hinaus“, unterstreicht Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner.

 

Verwaltungsstrafe für "klimaschädliches Fahren"

Im aktuellen Entwurf zur KFG-Novelle lassen sich heikle Punkte identifizieren. Besonders auffällig sind drohende Verwaltungsstrafen für klimaschädliches Fahren. Versteckt hinter Paragraphen heißt es im KFG-Entwurf, dass Luftverunreinigungen oder Treibhausgasemissionen, die über dem sachgemäßen Betrieb des Fahrzeugs liegen, zu einer Verwaltungsübertretung führen können.

 

Der schädlichen Luftverunreinigung wird bereits durch zahlreiche, bestehende Regulierungen Rechnung getragen. Da die Verursachung von Treibhausgasemissionen, insbesondere vom individuellen Fahrverhalten abhängig ist, könnte zukünftig bereits eine ungünstige Gangwahl zu einem höheren Schadstoffausstoß führen und somit eine Verwaltungsübertretung begründen. „Solch überschießende Regelungen führen lediglich zu unzähligen Verwaltungsstrafen, die nicht mehr nachvollziehbar sind. Der Eingriff in das Leben und die Freiheit der Menschen wird durch diese Klimamoral kontinuierlich ausgeweitet. Das ist beängstigend, wenn der Moralismus immer mehr die differenzierte, kritische, ausgewogene Information und den Diskurs verdrängen. Besonders im Bereich der Mobilität führt dies in eine Sackgasse“, so Steinkellner abschließend.