Aus der Sitzung der Oö. Landesregierung

Landeskorrespondenz

In ihrer Sitzung am 16. Jänner 2023 fasste die Oö. Landesregierung unter anderem folgende Beschlüsse:

Für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
Nach den Bestimmungen des Oö. Chancengleichheitsgesetzes für Menschen mit Beeinträchtigung werden insgesamt knapp 1,39 Mio. Euro bewilligt. Die Mittel können nun als Beihilfe zu den Kosten von Personenbetreuung sowie zur Errichtung des gemeinwesensintegrierten Wohnprojektes „6 Begleitete und 3 Alternative Wohnplätze“ der WAG-Wohnungsanlagen GmbH und der Wohneinrichtung „Wohnverbund Adolf-Dietl-Weg“ der GWG – Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz GmbH (beides Projekte für die Miteinander Gesellschaft zur Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen mbH.) verwendet werden.

Förderung im Umweltschutz
Die Volkshilfe Arbeitswelt GmbH betreibt in Linz zwei ReVital-Shops und eine Elektroaltgeräteaufbereitung. Das bestehende Netzwerk an Sammel-, Aufbereitungs- und Vertriebsstandorten in soll verdichtet werden, um die Marke ReVital noch stärker zu etablieren. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei der reibungslose Ablauf der ReVital-Sammlungen von den Altstoffsammelzentren und Privathaushalten mittels Transportfahrzeugen. Das Land Oberösterreich gewährt daher der Volkshilfe Arbeitswelt GmbH gemäß den Richtlinien zur Umweltförderung in dazu eine Förderung ("de-minimis"-Beihilfe) in der Höhe von maximal 30.000 Euro für den Ankauf von zwei neuen EURO VI Transportfahrzeugen.

Investitionen in die ländliche Infrastruktur 
Die zeitgemäße Erschließung ländlicher Räume ist für die Entwicklung der Regionen wesentlich, Schwerpunkte sind dabei auch Investitionen in Güterwege. Dementsprechend werden für die Fertigstellung des Güterweges Mitterhauser in der Gemeinde St. Ulrich bei Steyr (Bezirk Steyr-Land) und für die Fertigstellung der Zufahrtsstraße zum landwirtschaftlichen Anwesen St. Wolfgang 9 in der Gemeinde Aigen-Schlägl (Bezirk Rohrbach) - jeweils zu den weiteren Nettokosten - eine 65%ige Beihilfe aus öffentlichen Mitteln bewilligt. Die anteiligen Landesmittel belaufen sich hierbei auf insgesamt 6.839 Euro. Die Arbeiten erfolgen im Rahmen des EU-Programmes für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2014 – 2022.