LH Stelzer/LR Achleitner: Neuer Energiekosten-Zuschuss des Bundes entlastet Betriebe und schafft Planbarkeit

Landeskorrespondenz

 

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(Presseaussendung vom 22.12.2022)

Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer / Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner: „Verlängerung des Energiekosten-Zuschusses 1 und neuer Energiekosten-Zuschuss 2 bringen die von geforderte Absicherung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft 

„Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung noch rechtzeitig vor Weihnachten, wie es gerade auch von Oberösterreich massiv gefordert worden ist, eine wirksame Entlastung der heimischen Wirtschaft bei den hohen Energiekosten präsentiert hat. Die Verlängerung des Energiekosten-Zuschusses 1 und der neue Energiekosten-Zuschuss 2 stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und bringen ihnen die nötige Planungssicherheit. Das ist gerade für Oberösterreich als Wirtschafts- und Industriebundesland Nr. 1 der Republik ein wichtiges Signal“, betonen Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner. „Da auf EU-Ebene bedauerlicherweise keine Einigung auf Maßnahmen zur Energiepreis-Dämpfung erzielt werden konnte, war klar, dass es eine nationale Lösung durch den Bund geben muss. Vor allem musste verhindert werden, dass die heimischen Unternehmen durch die Gas- und Strompreisbremse unseres wichtigsten Wirtschaftspartners Deutschland ihre Konkurrenzfähigkeit verlieren“, unterstreichen Landeshauptmann Stelzer und Landesrat Achleitner.

„Die hohen Energiepreise bedeuten eine massive Bedrohung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft, für kleinere Betriebe wie etwa Bäcker sogar eine Gefährdung der Existenz. Die heute präsentierten Energiehilfen des Bundes bringen hier eine wirksame Unterstützung: Der Energiekosten-Zuschuss 1 für energieintensive Betriebe, der mit September ausgelaufen ist, wird bis Ende Dezember 2022 verlängert. Der neue Energiekosten-Zuschuss 2 bringt eine Entlastung für Unternehmen im gesamten kommenden Jahr 2023. Wichtig gerade für kleinere Betriebe ist der Wegfall des Nachweises einer Mindest-Energieintensität bei den Stufen 1 und 2 der insgesamt 5 Förderstufen. Darüber hinaus wird die Förderung in der Stufe 1 von 30 % der Mehrkosten auf 60 % verdoppelt. In der Stufe 2 wird die Förderung von 30 auf 50 % der Mehrkosten erhöht“, heben Landeshauptmann Stelzer und Landesrat Achleitner hervor.