LR Hattmannsdorfer: „Fordere härteres Vorgehen gegen straffällige Asylwerber und Asylberechtigte“

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 24.11.2022)

Flüchtlingsreferent/innen der Bundesländer beraten über Verschärfung des Asylgesetzes bei Straffälligkeit


Bei der morgigen Konferenz der Landesflüchtlingsreferenten wird Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer eine Verschärfung der Aberkennungsgründe des Aufenthaltsstatus anregen. Ein entsprechender Antrag sieht vor, dass die Bundesregierung durch eine Änderung des Asylgesetzes dafür sorgen soll, dass eine Aberkennung des Asylstatus bzw. des subsidiären Schutzes und der Ausschluss vom Asylverfahren nicht nur bei besonders schweren Verbrechen möglich ist, sondern auch bei Vergehen mit mindestens 1-jähriger Freiheitsstrafe. 

„Wer bei uns zu Gast ist, muss sich besonders an unsere Regeln und Werte halten. Wer das nicht tut, hat unsere Hilfe und Schutz nicht verdient und muss seinen Aufenthaltstitel verlieren“, begründet Landesrat Hattmannsdorfer und stellt klar: „Man schlägt nicht auf die helfende Hand, die einem hingehalten wird.“ 

Die aktuelle Gesetzeslage sieht für die Aberkennung eine Verurteilung aufgrund eines besonders schweren Verbrechens vor, was in der Regel eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bedeutet. Österreich schöpft hier die Möglichkeiten des internationalen Flüchtlingsrechts nicht voll aus. Die Erfahrungen in der Vergangenheit und der Vergleich mit anderen Ländern wie beispielsweise Deutschland zeigen, dass eine Verschärfung dringend notwendig ist. Deutschland sanktioniert im Asylbereich Freiheitsstrafen unter drei Jahren vor allem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte oder Sexualstrafdelikte. Diese Möglichkeiten sollen auch in Österreich geschaffen werden.