LR Kaineder: Skandal um Trinkwasserverunreinigung in Ohlsdorf – Anwalt des Landes beurteilt die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen über Zivilrechtsweg als aussichtslos

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 30. Mai 2022) 

In der Umgebung von Ohlsdorf wurden im Jahr 2014 Verunreinigungen des Grundwassers durch Pestizide festgestellt, die sich in der Folge vor allem in einer Baurestmassedeponie in Ohlsdorf wiederfinden ließen. In aufwendigen verwaltungsbehördlichen Verfahren konnte nachgewiesen werden, dass die vorgefundenen Stoffe aus einem regional ansässigen Entsorgungsunternehmen stammten. Wegen der bestehenden Verunreinigung wurde die Deponieinhaberin mit Bescheid beauftragt, durch eine gezielte Reinigung der Deponiesickerwässer mit Aktivkohlefiltern die Pestizidbelastung weitgehend zu beseitigen. Die Reinigung des betroffenen Deponieabschnitts wird wahrscheinlich noch weitere zehn Jahre benötigen. Der Skandal hat vor allem bei der öffentlichen Hand enorme Kosten verursacht. 

Die illegale Einbringung der Pestizide in die Deponie war Gegenstand eines strafrechtlichen Verfahrens. Ende Jänner ging der dritte Strafrechtsprozess gegen den mutmaßlichen Verantwortlichen im Landesgericht Wels über die Bühne. Nach zwei Schuldsprüchen in den vorangegangenen Verfahren hat das Landesgericht Wels einen der Angeklagten in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil vom Vorwurf des vorsätzlich umweltgefährdenden Behandelns und Verbringen von Abfällen freigesprochen. Damit wurde das Land mit seinen Forderungen auf Ersatz der Aufwände durch den Skandal endgültig auf den Zivilrechtsweg verwiesen. 

Die anwaltliche Vertretung im Auftrag der Direktion Finanzen des Landes rät nun endgültig von einer weiteren Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche dringend ab, da diese durch den Freispruch im Strafprozess als äußerst risikobehaftet angesehen wird und die Erfolgsaussichten als sehr gering angesehen werden. Die Direktion Finanzen hat daher in Abstimmung mit den Umweltrechtsexpert/innen des Landes entschieden, dass eine Einbringung der Forderungen nicht weiter verfolgt wird.
„Der Freispruch für den Hauptangeklagten im Strafprozess rund um den Skandal der Trinkwasserverunreinigung in Ohlsdorf kam völlig überraschend und ist eine große Enttäuschung. Erstens für die durch die Verunreinigung in Gefahr gebrachten Bewohnerinnen und Bewohner in Ohlsdorf und zweitens für Öffentlichkeit, die auf der Kostentragung der Beseitigung der Folgen der Verunreinigung sitzen bleiben wird. Es war ein rücksichtsloses und mutwilliges Verhalten, das diesen Skandal verursacht hat. Es handelt sich um ein schweres kriminelles Umweltdelikt. Aber leider konnten der Verursacher und der Vorsatz für die Tat vom Gericht nicht zweifelsfrei ausgemacht werden. Im Vertrauen auf die Unabhängigkeit der Gerichte gilt es dieses Urteil zu akzeptieren. Ich verstehe auch, dass nun von einer weiteren Kostenlawine für das Land Oberösterreich durch einen aussichtslosen Zivilrechtsprozess abgesehen wird“, betont Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder.