Bettenaufstockung auf Normalstationen für Corona-Patient/innen

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 9. November 2021)

Mehr Schutz in oö. Spitälern durch 4x1-Regelung für Besuche ab Mittwoch sowie 2-G-Regelung

Aufstockung von 500 auf 600 Normalbetten für Covid-19-Patient/innen
Mit Donnerstag, 11. November, werden in den oö. Spitälern aufgrund der weiter zu erwartenden Steigerung der Infektionszahlen die Betten auf Normalstationen von derzeit 500 auf 600 aufgestockt. Mit Stand heute sind 415 Betten auf Normalstationen mit Covid-19-Patient/innen belegt, 79 Intensivbetten. Bei den Intensivbetten befindet sich Oberösterreich derzeit in der Stufe 3, wonach insgesamt 103 Intensivbetten zur Verfügung stehen. Wobei die derzeit gemeldete maximale Gesamtkapazität an Intensivbetten in 333 Betten beträgt.

4x-1-Regelung für Besuche in Spitälern
Um die Patientinnen und Patienten der oö. Spitäler aufgrund der aktuell stark steigenden Infektionszahlen möglichst gut zu schützen, gilt ab morgen, Mittwoch, 10. November, wieder die 4x1-Regelung für Besuche. Das heißt, jede/r Patient/in darf pro Tag von einer Person für eine Stunde Besuch erhalten. Minderjährige Kinder fallen nicht unter diese Regelung. Ausnahmen sind Personen, die Frauen während der Geburt begleiten, sowie Besuche bei schwerstkranken oder sterbenden Patient/innen.

2-G-Regelung in Spitälern
Für alle Besucher/innen ab 16 Jahren gilt außerdem in den oö. Spitälern die 2-G-Regelung. Sie müssen entweder geimpft oder genesen sein. Eine Übergangsfrist gibt es bis 6.12. für Personen, die eine Erstimpfung sowie einen PCR-Test vorweisen.
Kinder bis 12 Jahren benötigen keinen 2-G-Nachweis. Kinder zwischen 13 und 15 Jahren können als Nachweis gemäß der Corona-Schulverordnung den Ninja Pass vorlegen.
Ausnahmen gibt es für Personen zur Begleitung oder zum Besuch unterstützungsbedürftiger oder minderjähriger Patient/innen, für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen und bei Geburten.
Weiters ist bei Besuchen ein Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung mitzubringen, außerdem besteht Maskenpflicht.