Verfassungsausschuss

Obmann: Stanek Wolfgang

Angelegenheiten der Aufgabengruppen

  • Notverordnungen gemäß Art. 49 Abs. 1 Oö. L-VG
  • Landtagsgeschäftsordnung
  • Personalrechtsangelegenheiten des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände; Regierungsvorlagen und sonstige Angelegenheiten im unmittelbaren Zusammenhang zu den Dienstpostenplänen der Verwaltung und aus dem pädagogischen Bereich fallen – gemeinsam mit dem Budgetvoranschlag – in die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen und Kommunales
  • Personal-Objektivierung
  • Presse, Informations- und Kommunikationstechnologie, Gebäude- und BeschaffungsManagement, Hochbau
  • Sonstige präsidielle Angelegenheiten (einschließlich solcher der Koordination in Angelegenheiten, die nicht in den Aufgabenbereich einer anderen Aufgabengruppe fallen) mit Ausnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaft
  • Statistik und Wahlen
  • Verfassungsdienst mit Ausnahme spezieller Angelegenheiten der Landesgesetzgebung, der Vereinbarungen im Sinne des Art. 15a B-VG und der Staatsverträge, die jeweils überwiegend einer anderen Fach-Aufgabengruppe inhaltlich zuordenbar sind, sowie der Angelegenheiten der Europäischen Integration
  • Berichte der Volksanwaltschaft gemäß Art. 148i B-VG (Art. 68 Oö. Landes-Verfassungsgesetz und § 24 Abs. 5 Z. 2 lit. b Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009)
  • Innerdienstliche Personalangelegenheiten, Innerdienstliche Finanzangelegenheiten, Innerdienstliche präsidielle Angelegenheiten
  • Übergeordnete Angelegenheiten (Koordinierung) von Fragen der Integration einschließlich übergeordnete Angelegenheiten der Aufgabengruppe Sicherheitsverwaltung; aus der Aufgabengruppe Verwaltungspolizei das Migrationswesen
  • Krisen- und Katastrophenschutzmanagement, Feuerwehrwesen und Zivildienst
 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: