Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner: Leitfaden zur Baurechtsnovelle 2021 an 438 oberösterreichische Gemeinden versandt

Landeskorrespondenz

Am Mittwoch, dem 1. September, tritt die Baurechtsnovelle 2021 in Kraft. Aufgrund des Umfangs der Novelle gab Baurechtsreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner den Auftrag, an alle 438 oberösterreichischen Gemeinden, Magistrate und Bezirkshauptmannschaften einen kurzen Leitfaden zu versenden. Dieser soll den Behörden eine Hilfestellung bei der Anwendung der wichtigsten Neuerungen der Novelle bieten. Ziel des Schreibens ist es, eine möglichste rasche und einheitliche Anwendbarkeit der Novelle durch die zuständigen Verantwortungsträger sicherzustellen, sodass die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher die bestmögliche Beratung bekommen.

„Das vorliegende Rundschreiben soll insbesondere auf jene Punkte eingehen und diese erläutern, welche uns bei dieser Novelle wichtig sind. Mit Verweisen auf Literatur und Judikatur sollen auch weitergehende Vertiefungen ermöglicht werden. Für mich als Baurechtsreferent ist es ausschlaggebend, dass die Novelle möglichst schnell in den Amtsstuben des Landes ankommt und auch korrekt im Sinne des Gesetzgebers angewendet wird“, so Landeshauptmann-Stv. Haimbuchner zum Inkrafttreten der Baurechtsnovelle 2021.