LR Steinkellner zur Umfahrung Pupping-Karling

Landeskorrespondenz

Straßenrechtliche Bewilligung wurde als weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung der Umfahrung erteilt

(Presseaussendung vom 31.8.2021)

Im Bereich der geplanten Umfahrung ist die B130 Nibelungenstraße geprägt durch die beiden Ortsdurchfahrten Pupping (Gemeinde Pupping) und Karling (Gemeinde Hartkirchen), wobei vor allem die Ortsdurchfahrt von Karling einen engen und unübersichtlichen Streckenabschnitt mit einer niveaugleichem Eisenbahnübergang aufweist. Bedingt dadurch kommt es regelmäßig zu Behinderungen.

"Ziel der Umfahrung ist die ausreichende Entlastung der B130 Nibelungenstraße im Ortsgebiet von Pupping und Karling und die Verbesserung der Verkehrsabläufe auf den bestehenden Verkehrsträgern. Die künftige Trasse der B130 Nibelungenstraße wird an die bereits fertig gestellte Umfahrung Eferding angebunden und die B131 Aschacher Straße aus dem Wohngebiet von Hartkirchen in das geplante Betriebsbaugebiet verlegt", so Infrastruktur-Landesrat Mag. Günther Steinkellner.

Durch diese neue Verkehrswegeführung (B130 und B131) sollen die Ortschaften Pupping und Karling verkehrlich entlastet (Verlagerung von ca. 90 % des Verkehrs auf die Umfahrung) und die Lärmbelastung reduziert werden. Durch die Schaffung der neuen Verkehrsverbindung soll es auch zu einer verkehrlichen Entlastung der L1219 Brandstätter Straße kommen, welche ins Zentrum von Eferding führt.

"Ich habe immer gesagt, dass die Umfahrung Eferding erst dann fertiggestellt ist, wenn die Umfahrung Pupping-Karling für den Verkehr freigegeben ist. Deshalb lasse ich das Projekt seit meinem Amtsantritt mit Nachdruck vorantreiben", hält Landesrat Mag. Steinkellner fest.

"Nach Durchführung des straßenrechtliche Bewilligungsverfahren mit der mündlichen Verhandlung am 5. und 6. Mai dieses Jahres wurde nun der Bewilligungsbescheid erlassen. Als nächster Schritt erfolgen jetzt die Vorbereitungen und die Durchführung der Grundeinlösungsverhandlungen, um die rechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Bauvorhabens abzuschließen", so Landesrat Mag. Steinkellner.

Zusätzliche Vorleistungen:
Als Vorleistung für das Bauvorhaben sind mehrere Leitungsumlegungen (Baufeldfreimachung) erforderlich. Es handelt sich dabei um die Umlegung eines Stauraumkanales in der Gemeinde Hartkirchen im Bereich des Sportplatzes UFC Raika Hartkirchen, die Umlegung einer Abwasserleitung im Bereich der neu geplanten Umfahrungsbrücke über die Aschach, die Umlegung einer 30kV Freileitung und einer Trafostation in Pupping (Baulosbeginn) und die Umlegung einer 30kV Freileitung ebenfalls im Bereich der künftigen Aschachbrücke. 

Für die Umlegung der Freileitungen (Hartkirchen, Pupping) und der Trafostation in Pupping konnten die Bauarbeiten zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Die Umlegungsarbeiten für die Abwasserleitung des RHV Großraum Eferding (Bereich künftiger Aschachbrücke) beginnen noch 2021.

Auch für die Umlegung des Stauraumkanales in Hartkirchen sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Baumaßnahme geschaffen worden. "Nachdem die Ausschreibung des Kanalbauvorhabens bereits erfolgte, wird mit den Bauarbeiten für die Kanalumlegung plangemäß im Jahr 2021 begonnen", so Landesrat Mag. Steinkellner.