LR Kaineder: Klimawandelanpassungs-Programm für Gemeinden wird verlängert

Landeskorrespondenz

Die letzten Jahre waren weltweit die heißesten seit Beginn der Aufzeichnungen. In Österreich ist die Durchschnittstemperatur laut Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) seit dem Beginn der Industrialisierung um rund 2 °C gestiegen. Das spüren auch die . Gemeinden, es gibt immer mehr Hitzetage und kühle Plätze werden immer wertvoller.

Aus diesem Grund wird die Landes-Förderung des Klimawandelanpassungs-Programm (GeKap) für Gemeinden verlängert. Gefördert werden viele Aktivitäten, die negative Auswirkungen des Klimawandels auf unterschiedliche Sektoren abmildern, das heißt, die Verwundbarkeit dieser Bereiche gegenüber der Klimaänderung reduzieren oder ihre Anpassungskapazität erhöhen. Oberösterreich ist das erste Bundesland, welches Investitionen im Bereich Klimawandel-Anpassung fördert.

Ziel ist es, mögliche Schäden von vornherein zu vermeiden und Chancen bestmöglich zu nutzen. Besonderes Augenmerk wird dabei vom Land auf den Hitzeschutz gelegt.

„Es freut mich sehr, dass wir diese wichtige Förderung verlängern können“, so Klima-Landesrat Stefan Kaineder. „Im Kampf gegen die Klimakrise braucht es alle Ebenen, vor allem die Gemeinden sind wichtige Partner. Mir ist besonders wichtig, das Engagement der oberösterreichischen Gemeinden im Bereich Klimaschutz aktiv zu unterstützen. Mit dem Klimawandelanpassungs-Programm wird jenen Gemeinden geholfen, die die Folgen des Klimawandels schon spüren und etwas gegen die Auswirkungen tun möchten“, so Kaineder weiter.

Mögliche geförderte Maßnahmen

Im Bereich in und um Gemeindegebäude:

  • zusätzliche Pflanzung von heimischen Bäumen zur Beschattung,
  • bienenfreundliche Dachbegrünung,
  • baulichen Schutz vor sommerlicher Sonneneinstrahlung, Verschattungsmaßnahmen,
  • Bauteilaktivierungen

Oder auch Maßnahmen auf immer heißer werdende Freiflächen:

  • Installation von öffentlich zugänglichen Trinkwasserspendern im erheblich frequentierten öffentlichen Raum (wie beispielsweise Spielplätze)
  • Möblierung von hitzegeschützten Bereichen im erheblich frequentierten öffentlichen Raum zur Steigerung der Aufenthaltsqualität dieser Orte (z.B. Sitzgelegenheiten, Pergolen, Sonnenschutz)

Hinweis: Nicht förderfähig sind Maßnahmen zur aktiven Lüftung, Klimatisierung oder Kühlung.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von mind. 70 % der förderungsfähigen klimarelevanten Netto-Investitionskosten. Die Zuschläge sind summierbar, wobei die Gesamtförderung mit maximal 20.000 Euro begrenzt ist.

 

Informationen zur Förderung