als Vorreiter: Grüner Pass ab sofort auch per App abrufbar

Landeskorrespondenz

als Vorreiter: Grüner Pass ab sofort auch per App abrufbar

Mit der Landes-App „Mein “ können Bürgerinnen und Bürger ab sofort nicht nur Behördenwege elektronisch erledigen, sondern auch ihre persönlichen EU-konformen 3-G-Nachweise herunterladen. Damit ist Oberösterreich aktuell Vorreiter.

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Quelle: Land

(Presseaussendung vom 25.6.2021)

Mit der Landes-App „Mein “ können Bürgerinnen und Bürger ab sofort nicht nur Behördenwege elektronisch erledigen, sondern auch ihre persönlichen EU-konformen  3-G-Nachweise herunterladen. Damit ist Oberösterreich aktuell Vorreiter. Auch seitens des Bundes ist noch keine App verfügbar. Einer der wesentlichsten Vorteile ist,  dass das Zertifikat bzw. der als Eintrittsnachweis vorzuzeigende QR-Code auch ohne Internet jederzeit über die App abgerufen werden kann. 
 
Die drei Zertifikate des Grünen Passes sind nicht nur ein einfacher, sicherer und überprüfbarer Nachweis, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist, sondern auch ein weiterer Schritt in Richtung Normalität. Als sogenannter „Grüner Pass“ gilt entweder ein Impf-, Test- oder Genesungszertifikat, das mit einem EU-weit gültigen QR-Code versehen ist. Ab sofort sind die Zertifikate zusätzlich zum Österreichischen Gesundheitsportal (gesundheit.gv.at) auch über die Landes-App „Mein “ per Handysignatur abrufbar. Das Land Oberösterreich unterstützt damit seine Bürgerinnen und Bürger, möglichst rasch und unkompliziert zu den Zertifikaten zu kommen. 
 
All jene Personen, die über eine Handysignatur verfügen, können sich, unabhängig davon, wo sie in Österreich die Impfung erhalten haben, ihr individuelles Impfzertifikat, aber ebenso ihr Test- oder Genesungszertifikat mit der „Mein “-App herunterladen. Der Datenimport kann direkt über das Smartphone bzw. Tablet erfolgen. Zum Herunterladen des Zertifikats müssen die Userinnen und User lediglich via Handysignatur ihre Identität bestätigen. Das Zertifikat, besser gesagt der QR Code des Zertifikates,  wird anschließend in der App hinterlegt und steht damit auch ohne Internetverbindung (Offlinemodus) zur Verfügung.

Somit wird sichergestellt, dass das Zertifikat immer und überall digital verfügbar ist und beispielsweise beim Eintritt ins Theater, im Gasthaus oder vom Veranstalter mittels Prüf-App (z.B. greencheck.gv.at) rasch die Gültigkeit festgestellt werden kann. Es werden aber nur Zertifikate verfügbar sein, die vom Bund auch erstellt wurden. Sollte kein oder ein fehlerhaftes Zertifikat vorliegen, kann man sich an die Servicehotline des Bundes unter 0800 / 555 621 wenden.
„Gerade in der Corona-Krise hat sich gezeigt, dass das digitale Angebot der öffentlichen Verwaltung mit der ‚Mein OÖ‘-App wichtig und richtig ist und auch immer mehr genützt wird. Unsere Bürgerinnen und Bürger können damit viele Amtswege und Behördenkontakte bequem auch online erledigen. Auch die 3-G-Nachweise hier abrufen zu können, passt perfekt zum Servicecharakter der App“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer. 
 
„Unser Ziel ist es, allen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern einen möglichst niederschwelligen Zugang zu ihren Zertifikaten zu ermöglichen. Deshalb bieten wir zusätzlich zu den schon bestehenden Möglichkeiten, auch über die  Bürgerservice-App ‚Mein OÖ‘, die Möglichkeit zum Download an“, betont Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander.

Mehr Informationen zur  „Mein “- App unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/222301.htm
 
Wo erhält man sonst noch  seine 3-G-Nachweise („Grüner Pass“)?

•    Download mittels Handysignatur/Bürgerkarte auf www.gesundheit.gv.at
•    Das Zertifikat wird auch bei teilnehmenden Gemeinden und allen Bezirksverwaltungsbehörden als Ausdruck (ein Lichtbildausweis und idealerweise die E-Card sind vorzuweisen) zur Verfügung gestellt 
 
Weiterführende Informationen zum Grünen Pass in Österreich und der EU:
•    Servicehotline des Bundes unter der Telefonnummer 0800 555 621 (0 bis 24 Uhr)
•    www.gruenerpass.gv.at - FAQs
•    Zertifikate und e-Impfpass unter: www.gesundheit.gv.at
•    Informationen über zusätzlich geltende Einreiseregelungen gemäß der COVID-19-Einreiseverordnung unter: www.bmeia.gv.at 
•    Informationen zu den Einreisevorschriften der EU-Mitgliedstaaten: https://reopen.europa.eu/de

 

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