Geflügelinfluenza in Privathaltung im Bezirk Urfahr-Umgebung festgestellt

Landeskorrespondenz

Bei einer privaten Hühnerhaltung im Bezirk Urfahr-Umgebung, wurde heute die hochpathogene Form der Geflügelinfluenza (H5N8) bestätigt. 

Die betroffene Haltung bestand aus 28 Hühnern, von denen ein Großteil verendet ist. 

Für die noch vorhandenen Hühner wird von der Bezirkshauptmannschaft die Tötung angeordnet, ebenso für zwei (kleine) Kontakt-Haltungen in direkter Nachbarschaft. 

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei ihrem Auftreten eine schwerwiegende Erkrankung bei einer Vielzahl von Vögeln hervorruft und in der Folge zum Tod derselben führt. Dies gilt es sowohl aus Sicht des Tierschutzes als auch aus ökonomischen Gründen hintanzuhalten. Derzeit haben wir es mit dem Stamm H5N8 zu tun. Dieses Influenzavirus gilt als nicht humanpathogen.

„Die Geflügelpest stellt für den Menschen keine Gefahr dar und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen.“

Da mit der Tötung und Desinfektion vor Ort auch die Gefahr der Weiterverbreitung unterbunden ist, muss beim Auftreten in einer kleinen Privathaltung wie im gegenständlichen Fall auch keine Schutzzone errichtet werden.

Die Geflügelhalter/innen sind aber aufgerufen, einen Verdacht umgehend bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu melden.

Weitere Informationen finden sich unter https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/vogelgrippe/

 

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