Gemeinsame Europakonferenz erstmals als Videokonferenz

Landeskorrespondenz

LT-Präs. Stanek begrüßte die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschsprachigen Regionalparlamente von mehr als 90 Millionen Menschen

(Presseaussendung vom 1.2.2021)

Heute tagten im Rahmen der Gemeinsamen Europakonferenz die Präsidentinnen und Präsidenten der Landtage von Deutschland und Österreich sowie des Parlaments Südtirols und des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation fand die Konferenz erstmals nicht in Brüssel statt, sondern wurde als Videokonferenz abgehalten. Im Mittelpunkt der Tagung standen die COVID-Pandemie und ihre Herausforderungen sowie die Konferenz zur Zukunft Europas und die Beziehungen der Regionalparlamente zur EU.

Als vorsitzführender Präsident der österreichischen Landtagspräsidentenkonferenz betonte Wolfgang Stanek: "Ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam beschlossen haben, die Europakonferenz trotz der Pandemie durchzuführen, wenn auch nur in digitaler Form. Föderale Strukturen haben sich in dieser schwierigen Zeit bewährt. Aus meiner Sicht sind ein Miteinander, eine Zusammenarbeit über die Grenzen und ein Erfahrungsaustausch – vor allem auch in schwierigen Zeiten – sehr wichtig."
Er dankte in diesem Zusammenhang dem Schleswig-Holsteinischen Präsidenten Klaus Schlie – als federführender Präsident der deutschen Landtagspräsidentenkonferenz – für die gute Zusammenarbeit.

Präsident Klaus Schlie hob in seiner Rede die Bedeutung der Landesparlamente hervor: „Den Parlamenten, insbesondere auch den Landesparlamenten, kommt in der derzeitigen Situation eine Schlüsselrolle zu. Sie sind als Kontrollorgane der Exekutive das entscheidende Instrument dafür, in einer Krisenzeit als Demokratie handlungsfähig zu bleiben. Unsere Parlamente sind die Orte, an denen die notwendige gesellschaftliche Debatte über die Pandemie-Bekämpfung ihren Platz haben muss und sie sind die unentbehrlichen Fundamente für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Auf der Tagesordnung der Konferenz standen:
1.        Die Konferenz zur Zukunft Europas – Stand des Prozesses und Ausblick sowie die Mitbeteiligung der Regionalparlamente mit Gesetzgebungsbefugnis
2.        Strategien für die europäische Wirtschaft und den europäischen Arbeitsmarkt während und nach der Pandemie
3.        Erklärung zur Konferenz zur Zukunft Europas
4.        Urteil des EuGH vom 9. Juli 2020, C-272/19

Die Konferenz zur Zukunft Europas – Stand des Prozesses und Ausblick sowie die Mitbeteiligung der Regionalparlamente mit Gesetzgebungsbefugnis
Die Europäische Union hat die Konferenz zur Zukunft Europas ins Leben gerufen. Ziel des Projekts ist es, dass die Stimme der Europäer beim Handeln der Gremien der Europäischen Union besser gehört wird. Die Konferenz soll auf früheren Erfahrungen, zum Beispiel mit Bürgerdialogen, aufbauen. Die Kommission schlägt aber auch neue Elemente vor, wie etwa eine mehrsprachige Online-Plattform, um die Reichweite zu vergrößern und den Menschen bessere Möglichkeiten zur Mitgestaltung zu geben. Als Diskussionspartnerin zur Konferenz zur Zukunft Europas stand den Teilnehmer/innen die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Dubravka Šuica, zur Verfügung.

„Ich haben den Austausch mit den regionalen Parlamenten als anregend und vielversprechend empfunden. Die Konferenz zur Zukunft Europas ist eine Gelegenheit, das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in die EU zu stärken. Dies wird ohne die Unterstützung gewählter Vertreter auf allen Ebenen, einschließlich der regionalen Parlamente, nicht möglich sein: ihre Nähe zu den Bürgern macht sie unverzichtbar für die Entwicklung unserer demokratischen Gesellschaften“, so Vizepräsidentin Suica.

Strategien für die europäische Wirtschaft und den europäischen Arbeitsmarkt während und nach der Pandemie
EU-Kommissar Johannes Hahn unterstrich in seinem Impulsreferat die zentrale Rolle des mehrjährigen EU-Haushalts 2021-2027 und des EU-Aufbauplans „NextGenerationEU“. Das mit 1,8 Billionen Euro größte Konjunkturpaket, das jemals aus dem EU-Haushalt finanziert wurde, wird entscheidend zum Wiederaufbau Europas beitragen und zielt darauf ab, Europa grüner, digitaler und krisenfester zu machen. Auf diese Weise wird es den europäischen Regionen direkt zugutekommen. „Durch den neuen mehrjährigen EU-Finanzrahmen und den EU-Aufbauplan wird das Geld dort eingesetzt, wo es am meisten gebraucht wird. Wir werden unseren Binnenmarkt stärken und entlang unserer politischen Prioritäten nachhaltig in die Zukunft investieren – in den Wandel hin zu einem grünen und digitalen Europa. Denn das sind die Arbeitsplätze und das Wachstum von morgen“, hob Kommissar Hahn hervor.

Erklärung zur Konferenz zur Zukunft Europas
In ihrer Erklärung geben die Präsidentinnen und Präsidenten ein klares Bekenntnis zur Konferenz zur Zukunft Europas, mit der ein bürgernaher Nachdenkprozess über die Zukunft der EU gestartet werden soll, ab. Um die EU mit neuem Leben und neuer Legitimität zu versehen, erheben sie dabei zum einen formelle Forderungen, wie etwa nach einer generellen Stärkung der Regionalparlamente im EU-Gefüge sowie nach einer aktiven Einbindung in diesen Zukunftsprozess, um die zentrale Rolle als Vermittler zwischen Union und Bürger/innen wahrnehmen zu können.

„Zum anderen richten wir aber auch inhaltliche Forderungen an die Zukunftskonferenz, vor allem nach einer vom Subsidiaritätsprinzip getragenen Klärung der Kompetenzbereiche zwischen Union und Mitgliedsstaaten unter gleichzeitiger Wahrung von mitgliedsstaatlicher Budgethoheit, Verfassungsidentität und föderaler Kompetenzverteilung“, so Stanek und Schlie.

Urteil des EuGH vom 9. Juli 2020, C-272/19
Das Urteil des EuGH Urteil betrifft die Entscheidung, wonach ein Petitionsausschuss eines Landtags der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) unterliegt. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob die parlamentarische Tätigkeit der DSGVO mit allen Rechten für Betroffene unterliegt und daher auch der Aufsicht durch die staatlichen Aufsichtsbehörden, wie beispielsweise der Datenschutzbehörde.
„Wir sind der Meinung, dass die Arbeitsweise der nationalen und regionalen Parlamente zur unmittelbaren staatlichen Autonomie der Mitgliedsstaaten gehört. Sie ist Bestandteil der nationalen Identität. Andernfalls könnte die Union mittelbar die Funktionsfähigkeit der nationalen Parlamente beeinflussen. Mit diesem Verständnis ist die Schaffung von Aufsichtsstrukturen für ein unmittelbar demokratisch gewähltes Parlament unvereinbar“, erklären die Präsidenten Stanek und Schlie.

Von 6. bis 8. Juni 2021 ist eine gemeinsame Konferenz in Linz geplant. „Wir hoffen, dass wir diese in Präsenz abhalten und weitere Erfahrungen über die Pandemie und Chancen in der Zukunft, vor allem für Regionalparlamente, diskutieren können“, so Stanek und Schlie abschließend.

 

Bilder zum Download

Landtagspräsident Wolfgang Stanek und Landtagsdirektor Dr. Wolfgang Steiner an einem Konferenztisch, im Vordergrund eine Kamera, im Hintergrund zwei Fahnen und eine Rückwand mit Aufschrift Konferenz der Landtagspräsidentinnen und Landtagspräsidenten Quelle: Land /Sabrina Liedl, Verwendung mit Quellenangabe (2,04 MB).

Bildtext: Landtagspräsident Wolfgang Stanek und Landtagsdirektor Dr. Wolfgang Steiner