Kommunalwahlen – Teilnahme von EU-Bürgern an Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Oberösterreich

Allgemeine Informationen

Teilnahme von EU-Bürgern an Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Oberösterreich.

Voraussetzungen

Aktives Wahlalter 16 Jahre am Wahltag, Hauptwohnsitz am Stichtag in der Gemeinde, Staatsangehörigkeit zu einem EU-Mitgliedstaat.

Fristen

82 Tage vor dem Wahltag ist der Stichtag für die Teilnahme an der Wahl.

Erledigungsdauer

Die Wahl dauert von der Ausschreibung bis zur Beschlussfassung über das endgültige Ergebnis in der Gemeinde.

Zuständige Stelle

Gemeindewahlleiter, Gemeindewahlbehörde in der jeweiligen oberösterreichischen Gemeinde.

Verfahrensablauf

Aufnahme ins Wählerverzeichnis aus der Unionsbürger-Wählerevidenz.

Authentifizierung und Signatur

Keine relevanten Informationen vorhanden.

Erforderliche Unterlagen

Hauptwohnsitzmeldung und Staatsangehörigkeit werden von Amts wegen durch die Gemeinde erhoben; Identität des Wählers ergibt sich aus seiner Hauptwohnsitzmeldung.

Art und Format der Nachweise

Von Amts wegen werden die Hauptwohnsitzmeldung und die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates erhoben.

Kosten

Für den Bürger entstehen keine Kosten.

Zusätzliche Informationen

Das nach dem Hauptwohnsitz zuständige Gemeindeamt.

Rechtsbehelfe

Das Wahlergebnis kann beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS).

Hilfs- und Problemlösungsdienst

EAP - Einheitlicher Ansprechpartner Oberösterreich
eap@ooe.gv.at

Formulare

Kein Formular erforderlich.

Datenschutzrechtliche Informationen


Weitere Informationen

Für den Inhalt verantwortlich: Direktion Inneres- und Kommunales
Letzte Aktualisierung: 18.03.2021

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