Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer: Neue Besuchsregelungen für Alten- und Pflegeheime ab 7. Dezember 2020 – Hilfspersonal wird im Besuchsmanagement unterstützen

Landeskorrespondenz

Neue Besuchsregelungen für Alten- und Pflegeheime

Ab Montag, 7. Dezember, wird in den oö. Alten- und Pflegeheimen nach vorheriger Anmeldung wieder ein Besuch pro Bewohnerin bzw. pro Bewohner und Woche möglich sein, Hilfspersonal wird im Besuchsmanagement unterstützen. Voraussetzung für den Einlass ist der Vorweis eines negativen Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 oder das durchgängige Tragen einer FFP-2 Maske, gibt LRin Gerstorfer bekannt.

Ältere Frau mit sitzt einer jüngeren Frau, die ein Buch hält, gegenüber, beide tragen einen Mund-Nasen-Schutz

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(Presseaussendung vom 4.12.2020)

Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens gilt in den Alten- und Pflegeheimen in Oberösterreich bis einschließlich 6. Dezember ein Besuchsverbot mit Ausnahmeregelungen im Palliativbereich. „Das Besuchsverbot war notwendig, um die Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich vor dem hohen Infektionsgeschehen in Oberösterreich zu schützen. Es ist gelungen, die Situation in den Alten- und Pflegeheimen zu stabilisieren“, sagt Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.

Ab dem 7. Dezember 2020 wird in den oberösterreichischen Alten- und Pflegeheimen nach vorheriger Anmeldung wieder ein Besuch pro Bewohner/in und Woche möglich sein. Die Betreiber der Alten- und Pflegeheime dürfen Besucherinnen und Besucher nur dann in die Häuser einlassen, wenn diese ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 vorweisen können. Diese Testungen sind von den Besucher/innen privat zu organisieren. Wenn ein derartiges Testergebnis nicht vorgewiesen werden kann, dann dürfen Besucherinnen und Besucher nur eingelassen werden, wenn sie durchgängig eine FFP-2 Maske tragen. 

Um die Gefahr von Neuansteckungen so gering wie möglich zu halten, hat die Abteilung Soziales den Trägern der Alten- und Pflegeheime darüber hinaus empfohlen, die Besuche vordergründig in eigenen Besuchs- und Begegnungszonen abzuwickeln und entsprechende Besuchszeiten festzulegen. Solche weiterführenden Regelungen zum Besuchsmanagement sind in den Präventionskonzepten der Häuser abzubilden.

Für die Abwicklung des Besuchsmanagement kann jedes Heim, je nach Größe, ein bis zwei Hilfskräfte einstellen. Das Personal wird über den Verein zur Förderung von Arbeit und Beschäftigung (FAB) ausgewählt, beschäftigt, und an die Heime vermittelt. „Diese Woche haben sich schon knapp 400 Personen beworben. Die Bewerbungsgespräche laufen. Bereits am kommenden Montag treten die ersten Personen ihren Dienst an. Wir finanzieren dieses Zusatzpersonal bis Ende 2021 seitens des Sozialressorts. Ich bin sicher, dass den Heimen mit diesem Angebot auch ein großer Nutzen entsteht. Die bestens geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Alten- und Pflegeheimen stehen momentan unter großem emotionalen Druck. Jede helfende Hand, die das Pflegepersonal unterstützt und entlastet, ist da willkommen“, so Gerstorfer.