LR Kaineder: dringender Appell - bei Silvester Feuerwerken die gesetzlichen Regelungen einhalten! In Zeiten wie diesen brauchen wir keine zusätzlichen Krankhausaufenthalte

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 27.11.2020)

Möglicherweise zahlreiche Unfälle mit Feuerwerkskörpern in Corona-Zeiten und ein hoher Anteil an Feinstaubemissionen zeigen, es braucht den konsequenten Vollzug der geltenden Rechtslage für Feuerwerkskörper.

 

„Freudiges Feiern zum Jahreswechsel gehört dazu – aber ohne schlechte Luft, verletzte Menschen und verängstigte Tiere. Die geltende Rechtslage gibt klar vor, wer welche Böller kaufen darf und wo abgefeuert werden kann. Als Umwelt- und Konsument/innen-Landesrat, aber auch als Hundebesitzer und Tier-Freund rufe ich zur Zurückhaltung bei der privaten Silvesterknallerei und vor allem zur strikten Einhaltung der Gesetze auf“, betont Umwelt-Landesrat Stefan Kaineder.

 

Allgemein ist die Bilanz 2020 für Feinstaub erfreulich: Das Jahr 2020 als krisengeprägtes Corona-Jahr zeigt, wie in den Jahren 2018 und 2019 die höchsten Messwerte bei etwa 50 Prozent der Grenzwerte. 

 

Landesrat Kaineder: „Zum Jahreswechsel kommt zu dieser positiven Bilanz wohl vielerorts ein starker Anstieg oder Überschreitungstag dazu, denn am ersten Tag jeden Jahres ist die Feinstaub-Konzentration so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht. Laut Analysen der Umweltabteilung wird etwa 10 Prozent des Feinstaubs, den der Verkehr während des ganzen Jahres emittiert, zu Silvester mit Feuerwerken emittiert.“

 

Geltende Gesetzeslage: CE-Kennzeichnung und Pyrotechnikgesetz
Pyrotechnische Produkte unterliegen einer strengen CE-Kennzeichnung durch eine EU-Richtlinie. Diese legt Kategorien für pyrotechnische Erzeugnisse und Beschränkungen fest und regelt die Eigenschaften dieser Erzeugnisse. Regelungen zum Besitz und Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen finden sich im Pyrotechnikgesetz 2010. Grundsätzlich dürfen nur Feuerwerkskörper bis zur Kategorie F2 an Personen ohne besonderen Sachkundenachweis abgegeben und von diesen verwendet werden. Die zum Jahreswechsel üblicherweise verwendeten pyrotechnischen Gegenstände fallen größtenteils in die Kategorie F2.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten
Nach §38 Pyrotechnikgesetz ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten (Ausnahme - genehmigtes Feuerwerk). 
Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister kann mittels Verordnung bestimmte Ortsteile von diesem Verbot ausnehmen, wenn dadurch nicht die Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelastungen zu erwarten sind. Außerhalb des Ortsgebietes ist eine Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen auch innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten. Ausnahme: das Vorliegen einer Genehmigung. 

Silvesterfeuerwerke wirken – auch auf die Umwelt
Nicht nur die vielfach erhöhte Feinstaubbelastung in der Luft macht der Umwelt zu schaffen. Nach der Explosion des Feuerwerkskörpers werden Schwermetallpartikel freigesetzt, die dem Feuerwerk Farbe geben – darunter Stoffe wie Strontium, Arsen, Blei, Selen oder Cäsium. Dazu kommt, dass abgebrannte Knallkörper, Böller und Feuerwerksraketen große Mengen an zusätzlichen Müll – laut Umweltbundesamt österreichweit bis zu 1.000 Tonnen – verursachen. Was zur ernsthaften Gefahr für Wild und Nutztiere werden kann, denn was in der freien Natur zurück auf den Boden fällt, bleibt dort auch liegen und wird von den Tieren fälschlicherweise für Futter gehalten.

Die alljährliche Knallerei wird auch zur Strapaze für Wild- und Haustiere, denn anhaltender Lärm bedeutet einen großen Stressfaktor. Und dieser Lärm kann mit einem Schalldruckpegel von bis zu 170 Dezibel enorm sein. Zum Vergleich: Der Lärmpegel eines Düsentriebwerkes in 25 Meter Entfernung beträgt etwa 140 Dezibel. 

Landesrat Kaineder appelliert daher auch bei KonsumentInnen für ein Umdenken in der Handhabung von Silvesterraketen, Knallern und Co und vor allem ein striktes Einhalten der Gesetze: „Die Feinstaubbelastung um Mitternacht steigt zu Silvester auf etwa das zehnfache an. Für rund tausend Österreicherinnen und Österreicher endet der pyrotechnische Silvesterspaß jährlich im Krankenhaus. Es werden Schallpegel von bis zu 170 Dezibel erreicht und neben der Luft wird auch der Boden mit den Überresten der Silvesterknallerei verdreckt. Feuerwerke sind nicht nur teuer, sie gefährden auch Menschen. Vielleicht kommt der Eine oder die Andere heuer ohne privatem Feuerwerk aus – der Umwelt, den Tieren und der eigenen Sicherheit zu Liebe.“

 

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