Nach positivem Antigen-Test werden Behörden umgehend aktiv

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 18.11.2020)

Beinahe schon die Hälfte der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Oberösterreich bieten Antigen-Corona-Testungen an.
Das PCR-Testsystem, abgenommen in den Drive-Ins des Roten Kreuzes sowie durch deren mobile Teams, ist durch die hohen Infektionszahlen sehr belastet, auch die Laborauswertung dauert durch ihre Komplexität und auf Grund des Fallaufkommens entsprechend lange. Erfreulich ist, dass das Angebot an Antigen-Tests im niedergelassenen Bereich maßgeblich zur Entschärfung dieser herausfordernden Situation und zur Entlastung der „PCR-Logistik“ beiträgt. 

Positiver Antigen-Test im Behördenverfahren voll anerkannt

Die Antigen-Tests werden auch für die Einleitung von behördlichen Schritten anerkannt. Die Vorgehensweise sieht vor, dass die niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bei symptomatischen Personen einen Antigen-Test durchführen, im selben Zuge aber auch einen PCR-Test veranlassen. In Abstimmung mit der Ärztekammer wurden Formulare ausgegeben, mit deren Hilfe jede Ärztin/jeder Arzt eine Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde schickt. Aufgrund des positiven Antigen-Testergebnisses der symptomatischen Person wird die Behörde dann umgehend aktiv (Absonderung und Kontaktpersonen-Nachverfolgung). Ein Warten auf das PCR-Testergebnis ist nicht vorgesehen. Sollte der Test negativ sein, so wird der Absonderungsbescheid wieder aufgehoben.

Mit dieser Vorgehensweise soll sichergestellt werden, dass man keine wertvolle Zeit verstreichen lässt und Personen, die Covid-19 positiv sind, unverzüglich unter Quarantäne gestellt werden. Sollten diesbezüglich noch rechtliche Klarstellungen erforderlich sein, dann ist hier der Bund gefordert, rasch zu handeln im Sinne der betroffenen Patientinnen und Patienten sowie der Ordinationen der Niedergelassenen.