Landeshauptmann-Stv. Haimbuchner: Anträge aus Oberösterreich finden bei der Konferenz der Landesfamilienreferent/innen Zustimmung über die Parteigrenzen hinweg

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 30.10.2020)

Auf Einladung und unter dem Vorsitz von Tirol fand heute die Landesfamilien¬referent/innen-konferenz statt, die Corona-bedingt als Videokonferenz abgehalten wurde. Die von Oberösterreichs Familienreferenten Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner eingebrachten Anträge wurden einstimmig beschlossen.

Der erste Antrag betrifft die Streichung der Anrechnung von erhöhter Familienbeihilfe bei gleichzeitigem Bezug von Pflegegeld: Leidet ein Kind an einer nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchti¬gung und hat einen Behinderungsgrad von mehr als 50 Prozent, liegt eine erhebliche Behinderung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG) vor. In diesen Fällen gebührt bei gleichzeitigem Anspruch auf  Familienbeihilfe nach dem FLAG eine erhöhte Familienbeihilfe von derzeit zusätzlich 152,90 Euro monatlich. Bei gleichzeitigem Bezug von Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz wird ein Teil des erhöhten Familienbeihilfenrichtsatzes angerechnet und der Auszahlungsbe¬trag des Pflegegeldes um 60 Euro reduziert. 

„Beeinträchtigte Kinder haben besondere Bedürfnisse und einen erhöhten Pflege¬bedarf. Insbesondere deren Eltern sind oft mit außergewöhnlichen Belastungen, auch in finanzieller Hinsicht, konfrontiert. Diese familiären Betreuungsleistungen werden nur in einem geringen Ausmaß finanziell abgegolten. Eine teilweise Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld steht dem entgegen. Damit Kinder mit Beeinträchtigung und deren Familien die notwendige Unterstützung erfahren, ist von dieser Regelung abzugehen und das Pflegegeld bei gleichzeitigem Bezug der erhöhten Familienbeihilfe in vollem Umfang zu gewähren“, fordert Familienreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.

Der zweite Antrag betrifft den Familienlastenausgleichsfonds: In den 50er Jahren wurde dank der Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Familien¬lasten¬ausgleichsfonds (FLAF) gegründet. Aus diesem Fonds wird seit seiner Errichtung die Familienbeihilfe gezahlt. Auch das Kinderbetreuungsgeld zählt zu den Kernleistungen im FLAF. Im Laufe der Jahre wurden aus dem FLAF noch weitere Leistungen wie Schülerfreifahrt, Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten, Unterhaltsvorschuss etc. finanziert. Der FLAF wird zu 84 % aus Dienstgeberbei¬trägen gespeist. Diese Beiträge wurden in letzten Jahren von ursprünglich 6 % sukzessive auf nunmehr 3,8 % gesenkt. Die Tatsache, dass auf der einen Seite die Ausgaben laufend anstiegen und auf der anderen Seite die Einnahmen zum FLAF immer weniger werden, führt nun dazu, dass der FLAF seit dem Jahr 2003 Defizite verzeichnet und der Reservefonds, der eigentlich das „Sparkonto“ des FLAFs sein soll, mittlerweile mit Ende 2019 den höchsten Schuldenstand von über 3 Milliarden (!) Euro aufweist. 

„Die Einnahmen zum Familienlastenausgleichsfonds sind abhängig von der Entwicklung der Beschäftigung, den Löhnen und der Konjunktur. Die extrem hohe Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie im heurigen Jahr werden ein noch größeres Loch in den FLAF reißen“, zeigt sich Familienreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner besorgt. „Deshalb fordere ich Gegenfinanzierungsmaßnahmen, indem der Familienlastenausgleichsfonds wieder auf die ursprünglichen Kernleistungen beschränkt wird und Quersubventionierungen von Bereichen, die in die Zuständigkeit anderer Ressorts fallen, beendet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass künftig eine Ausweitung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes beispielsweise durch eine jährliche Valorisierung möglich wird.“

„Ich freue mich, dass in diesen Angelegenheiten ein klarer Konsens über die Parteigrenzen hinweg herrscht. Das schafft Gerechtigkeit für jene, die in die Zukunft der Gesellschaft investieren, die Kinder bekommen und damit den Generationenvertrag erfüllen!“ so Familienreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner abschließend.

 

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Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner in seinem Büro am Schreibtisch bei einer Videokonferenz Quelle: Land , Verwendung mit Quellenangabe (1,33 MB).

Bildtext: Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner