Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf erhält Servicecenter für "Wochenend-, Nachtfahr- und Feiertagsfahrverbot" - Mehr Effizienz und Effektivität durch Zusammenlegung auf eine Anlaufstelle.

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 22.10.2020)
Mit 1. Oktober 2020 ist die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf um eine wichtige Anlaufstelle erweitert worden. Sie erhielt die Agenden für die Ausnahmebewilligungen für Wochenend- Nachtfahr- und Feiertagsfahrverbote von sämtlichen Bezirkshauptmannschaften für Oberösterreich sowie die Agenden der Oö. Landesregierung. Dazu wurde ein eigenes Servicecenter für die jährlich rund 700 anfallenden Verfahren eingerichtet. 

„Zur Nutzung von Synergien sowie zur Steigerung der Effektivität und Effizienz wurde  bei der BH Kirchdorf das Servicecenter für Ausnahmebewilligungen vom Wochenend-, Nachtfahr- und Feiertagsverbot angesiedelt und dabei die örtliche Zuständigkeit aller Bezirkshauptmannschaften alleinig auf die BH Kirchdorf übertragen“, begrüßt Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer diese Verwaltungsvereinfachung. 

Anstoß für die Zusammenlegung ist das mit 1. Jänner 2019 erlassene Oö. Bezirksverwaltungsbehörden-Kooperationsgesetz (Oö. BVB-KG), das erstmals derartige Kooperationsvorhaben zwischen den Bezirken rechtlich ermöglicht. 

„Damit können örtliche Zuständigkeiten auf andere Bezirksverwaltungsbehörden übertragen werden. Die Oö. Landesregierung kann mittels Verordnungen ihre Deregulierungsbestrebungen rasch und gezielt umsetzen, Strukturen optimieren und somit einen höheren Bürgernutzen erzielen“, so der Landeshauptmann weiter. 

Ein mittlerweile schon bewährtes Service-Center, das  CBE (Cross Border Enforcement) - angesiedelt in der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach - ist für das Bundesland Oberösterreich die zentrale Bearbeitungsstelle für bestimmte Verkehrsübertretungen, die von einer Lenkerin/einem Lenker aus einem CBE-Land begangen wurden. Cross Border Enforcement (CBE) bezieht sich auf den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit besonders gefährdende Verkehrsdelikte wie etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen. CBE-Länder sind jene EU-Mitgliedstaaten, welche die EU-Richtlinie 2015/413 umgesetzt haben. Das Service-Center CBE ist ebenso wie das neue Servicecenter in Kirchdorf als Behörde für alle Bezirkshauptmannschaften in Oberösterreich tätig.

„Wenn nur eine Dienststelle für ganz zuständig ist, gibt es trotz komplexer Sachverhalte einen einheitlichen Vollzug und einheitliche Ansprechpartner. Mit dem neuen Servicecenter können wir das Fachwissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BH Kirchdorf gebündelt einsetzen“, so Landesamtsdirektor Dr. Erich Watzl abschließend.