Landesrat Achleitner: Bund investiert 29 Milliarden Euro in Arbeit und Qualifizierung – wichtiger Impuls auch für Oberösterreich

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 14.10.2020)

Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner: „Mit ‚Verlustrücktrag‘ hat Bund auch wesentliche Voraussetzung zur Verhinderung von Insolvenz von Betrieben geschaffen“

Wir kämpfen weiterhin um jeden Arbeitsplatz und um jeden Betrieb in Oberösterreich. Dabei geht es uns insbesondere darum, möglichst viele Menschen in Beschäftigung zu halten bzw. rasch wieder in Beschäftigung zu bringen. Mit dem Budget 2021, das Finanzminister Gernot Blümel heute vorgestellt hat, leistet der Bund auch weiterhin einen wichtigen Beitrag dazu. Für Arbeit und Beschäftigung investiert die Bundesregierung heuer und nächstes Jahr mehr als 29 Milliarden Euro. Damit werden unter anderem die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit sowie zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht“, stellt Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner zur heutigen Budgetrede von Finanzminister Blümel fest.

„Für die Corona-Kurzarbeit werden heuer 6,8 Milliarden Euro und kommendes Jahr 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, also insgesamt mehr als 8 Milliarden Euro. Damit kann die Corona-Kurzarbeit auch für eine dritte Phase bis März 2021 verlängert werden. Das ist für all jene Branchen, die nach wie vor unter den Corona-Auswirkungen leiden, eine wichtige Unterstützung“, hebt Landesrat Achleitner hervor. „Für zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen für bis zu 100.000 Arbeitslose sowie für den Bildungsbonus sind bis 2022 weitere 700 Millionen Euro vorgesehen“, so Landesrat Achleitner. „Ausbildung und Qualifizierung sind der Schlüssel dazu, um erfolgreich um jeden Arbeitsplatz in unserem Land kämpfen zu können“, erklärt Landesrat Achleitner.

„Der vom Bund bereits beschlossene ‚Verlustrücktrag‘ wird dazu führen,  dass vielen Unternehmen die wegen der Corona-Krise gestundeten Steuern gänzlich erlassen werden, wenn sie die entsprechenden Verluste gegenrechnen. Damit hat die Bundesregierung eine wesentliche Voraussetzung zur Verhinderung von Insolvenz von Betrieben geschaffen“, unterstreicht Wirtschafts-Landesrat Achleitner.