Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer: „Positives Prüfergebnis des Landesrechnungshofes zu Wohnungslosenhilfe und Frauenhäusern“

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 9.10.2020)
In seinem Bericht über die Initiativprüfung „Maßnahmen der Allgemeinen Sozialhilfe“ vom November 2019 hat der Landesrechnungshof der Abteilung Soziales im Bereich der Wohnungslosenhilfe und der Frauenhäuser vier Verbesserungsvorschläge mit auf den Weg gegeben, deren Umsetzung auch vom Kontrollausschuss des Landtages beschlossen wurde. 

Aufbauend auf diese Empfehlungen schloss das Sozialressort mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe für alle Leistungsbereiche, wie Wohnen, mobile Wohnbetreuung, Delogierungsprävention, Notschlafstellen, Tageszentren, Tagesstruktur und Streetwork neue Leistungsverträge ab, die seit 1. Jänner 2020 gelten. Auch im Bereich der Frauenhäuser wurden die Leistungsvereinbarungen überarbeitet. In enger Kooperation mit den Frauenhäusern wurde ein neues Gesamtkonzept für die oberösterreichischen Frauenhäuser entwickelt, welches als gemeinsame inhaltliche und strategische Leitlinie dient. Zur Vereinfachung der Datenauswertung und des Benchmarkings wurden erste Schritte für die Realisierung einer spezifischen IT-Datenbank realisiert. Letztendlich ist auch die vom LRH empfohlene Standardisierung der Vor-Ort Kontrollen in wirtschaftlichen und fachlichen Belangen in Umsetzung.

„Ich nehme Empfehlungen des Rechnungshofes sehr ernst und erachte die Arbeit des unabhängigen Prüforgans als Bereicherung. Es ist erfreulich, dass dem Sozialressort im Zuge der vorliegenden Prüfung ein durchwegs positives Zeugnis ausgestellt wurde. Diese Lob will ich insbesondere in Zeiten von Corona an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Soziales weitergeben, die durch die Pandemie über das normale Maß hinaus gefordert sind“, betont Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.