Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer: 450 Euro Einmalzahlung aus der Arbeitslosenversicherung wird nicht auf die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung angerechnet

Landeskorrespondenz

Personen, die in den Monaten Mai bis August 2020 mindestens 60 Tage Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bezogen haben, erhalten auf Basis eines entsprechenden Beschlusses des Bundes zur Abdeckung von Sonderbedarfen aufgrund der COVID-19 Krise eine Einmalzahlung in Höhe von 450,- Euro.

Damit auch sogenannte „Aufstocker" - also Personen deren Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe auf den Richtsatz der Sozialhilfe „aufgestockt" wird - nicht leer ausgehen, hat die Oö. Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung auf Antrag von Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer eine entsprechende Ausnahmeverordnung beschlossen.

„Dank meiner Ausnahmeverordnung ist in Oberösterreich sichergestellt, dass die Einmalzahlung nicht bei der Sozialhilfe angerechnet wird und die Unterstützung bei den Menschen ankommt", betont Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.

Im Zuge der Ergänzung der Ausnahmeverordnung über die Anrechnung öffentlicher Mittel auf die Leistungen der Sozialhilfe wurde auch der Fahrtkostenzuschuss für schwer gehbeeinträchtigte Menschen des Landes Oberösterreich anrechnungsfrei gestellt. Im Zuge dieser Mobilitätsförderung erhalten anspruchsberechtigte Personen einmal jährlich eine Unterstützung in Höhe von 580 Euro. Die Auszahlung erfolgt jeweils im Oktober.