LR Klinger: Neue Sammlungsbewilligung für Verein Kinderhilfswerk erteilt

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 14.8.2020)

"Dem Verein Kinderhilfswerk ist es im Zeitraum von 17. August 2020 bis 14. Februar 2021 weiterhin erlaubt, Haussammlungen und Straßensammlungen durchzuführen“, teilt Landesrat KommR Ing. Wolfgang Klinger in Bezug auf die ausgestellte Genehmigung mit.

„Der Sammlungsertrag darf nur für die psychologische Beratung und Diagnostik, (Psycho-)Therapie für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen in den Beratungsstellen-Kooperationspraxen in Oberösterreich und für Präventionsprojekte sowie erlebnispädagogische Kinderlager im Raum Oberösterreich verwendet werden“, erklärt Klinger.