Erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen für Pflegekräfte im Gesundheits- und Pflegebereich

Landeskorrespondenz

Erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen für Arbeitskräfte im Gesundheits- und Pflegebereich

Mit Gesamtkosten von 33,7 Mio. Euro jährlich wird ab Februar 2021 ein umfassendes Paket für bessere Entlohnung und ein attraktiveres Berufsumfeld wirksam, so LH Mag. Stelzer. Es betrifft Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege in den Krankenhäusern, in den Alten- und Pflegeheimen, in den mobilen Diensten und jene, die Leistungen nach dem Chancengleichheitsgesetz erbringen.

 Pflegerin mit älterer Dame

Quelle: @ Ingo Bartussek – stock.adobe.com

(Presseaussendung vom 15.7.2020)

-    Grundsatzeinigung am 15. Juli abgeschlossen
-    zwischen dem Land Oberösterreich, Städtebund, Gemeindebund 
-    sowie den Gewerkschaften öffentlicher Dienst, der Gewerkschaft für Gemeindebedienstete – Younion; der Gewerkschaft „vida“ und der Gewerkschaft für Privatangestellte – gpa
-    Gesamtkosten 33,7 Mio. Euro jährlich (22,6 Mio. Euro für Gehälter und 11,1 Mio. Euro für bessere Rahmenbedingungen) plus einmalig 0,8 Mio. Euro für Pflegepaket 2015 aus dem ChG Bereich
-    die Kosten teilen sich Land und Gemeinden je zur Hälfte

Zwei große Punkte in die investiert wird, für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege in den Krankenhäusern, in den Alten- und Pflegeheimen, in den mobilen Diensten und Mitarbeiter/innen, die Leistungen nach dem Chancengleichheitsgesetz erbringen. Betrifft nicht Einrichtung der SV-Träger (AUVA und PVA).

Gehaltspaket für Dipl. Krankenpflegekräfte, Hebammen und klin. Sozialarbeiter/innen
Neben dem umfassenden Gehaltspaket im Jahr 2015 werden nun die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und damit auch auf die gestiegenen Herausforderungen für Dipl. Pflegekräfte, Hebammen und klin. Sozialarbeit/innen im Gehalt berücksichtigt. Es soll für diese Berufsgruppen eine Verbesserung um eine halbe bis eine ganze Funktionslaufbahn erfolgen. 

Bsp Besoldung               Gehalt aktuell    Gehalt neu        Monatliche Differenz

neu Grundgehalt                                       mit Erhöhung           in Euro

inkl. Pflegezuschlag

Gehaltsstufe 7     

DGKP - normal                          3.059                3.228                  169 
DGKP - Spezialgebiet                 3.228               3.324                    97 
DGKP - GuKG spez.                    3.228                3.421                  194 
Kreiszimmerhebammen             3.228                3.421                  194 
Hebammen                                3.059                 3.228                  169 
klin. Sozialarbeiter                    3.145                3.311                   166 

Davon profitieren ca. 13.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Eine Einigung konnte auch in der Einreihung des neuen Berufs der Pflegefachassistenz erzielt werden. Die Einreihung soll in der Funktionslaufbahn LD 18 bzw. bei künftiger Kompetenzerweiterung in LD 17 erfolgen, ein Pflegezuschlag von 220 Euro wird zusätzlich gewährt (Beispiel bei Gehaltsstufe 7 zB zukünftig € 2.727 bzw. € 2.856). 

Entlastungen der Pflegekräfte durch verbesserte Arbeitsbedingungen

  • In den Alten- und Pflegeheimen ab 60 Betten wird ein zweiter Nachtdienst eingerichtet. 
  • Die Abgeltungen für kurzfristiges Einspringen soll deutlich verbessert werden.
  • Unterstützung in den Alten- und Pflegeheimen durch zusätzliches Hilfspersonal im Ausmaß von zusätzlich 2 % vom Mindestpersonalschlüssel.
  • Verbesserte Abgeltung der Anwesenheitsbereitschaft in den Krankenhäusern 
  • Arbeitszeitverkürzung in den Alten- und Pflegeheimen für das Pflegepersonal durch Vereinheitlichung in allen Heimen durch die sog. „40igstel“ Regelung von derzeit 40 Wochenstunden auf eine annähernd 39 Stundenwoche.
  • Bei Teilzeitbeschäftigten im Pflegebereich wird ein Recht auf Vollzeitbeschäftigung in einer gleichwertigen Verwendung verankert.
  • Keine Gehaltsdifferenzen zwischen öffentlichen Dienst und Einrichtung auf Kollektivvertragsbasis durch Verankerung in einer gesetzliche Grundsatzbestimmung; vereinzelte Differenzen aus dem Pflegepaket 2015 werden durch eine Einmalzahlung im ChG-Bereich abgegolten.

Die Umsetzung aller Punkte soll mit 1. Februar 2021 erfolgen.