LR Steinkellner: Führerscheinloser Rowdy entfacht Diskussion um Fahrzeugentzug erneut

Landeskorrespondenz

Wer mit 233 km/h ohne Führerschein durch eine 100er-Beschränkung rast, dem sollten Mittel und Wege entzogen werden, um am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen

(Presseaussendung vom 10.6.2020)

Für einen negativen Rekord sorgte am Sonntagabend ein Autoraser auf der Rieder Straße bei Hofkirchen an der Trattnach im Bezirk Grieskirchen. Mit einer unglaublichen Geschwindigkeit in Höhe von 233 km/h bretterte er über die B141, auf welcher 100 km/h erlaubt sind. Beim Anhalteversuch durch die Polizisten flüchtete der Lenker in Richtung Grieskirchen.

Trotz Flucht konnte der 27-jährige rasch ausgeforscht werden. Das traurige Fazit: Der Mann hatte weder einen Führerschein, noch war sein Auto für den Verkehr zugelassen. Wegen zahlreicher Verwaltungsübertretungen wurde der Lenker angezeigt. „Wer das geltende Recht so despektierlich behandelt und solch eine fahrlässige Gefährdung der Verkehrssicherheit in Kauf nimmt, hat das Privileg, am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, nicht verdient. Hier sollte die volle Härte des Gesetztes spürbar werden“, lautet die Einschätzung von Infrastruktur-Landesrat Mag. Günther Steinkellner.

Seit Wochen werden von Polizei, Bezirksverwaltungsbehörden und Landesbeamten Schwerpunktaktionen in einem neuen Format durchgeführt. Ziel des harten Vorgehens ist es, illegale und brandgefährliche Straßenrennen und massive Geschwindigkeitsüberschreitungen zu unterbinden. Landesrat Steinkellner wendete sich im Kampf gegen Raser und illegale Straßenrennen auch an die Bundesministerien, um gesetzliche Anpassungen vorzunehmen. Eine der Forderungen aus Oberösterreich machte sich für eine Fahrzeugabnahme bei massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen stark. Bei Beispielen wie diesem sieht sich Steinkellner in seinen Forderungen bestätigt.

„Wer solch eine fahrlässige Gefährdung der Verkehrssicherheit in Kauf nimmt, dem sollte die Möglichkeit einer Teilnahme am Straßenverkehr untersagt werden. Der Entzug des Fahrzeuges dient in Fällen wie diesen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer/innen“, so Steinkellner abschließend.