Aus der Sitzung der Oö. Landesregierung

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 2.6.2020)

In ihrer Sitzung vom 2. Juni 2020 fasste die Oö. Landesregierung unter anderem folgende Beschlüsse:

 

Familiäre Betreuung

Tagesmütter und -väter gewährleisten neben den weiteren Kinderbetreuungseinrichtungen, dass in den Gemeinden und Regionen die zur Bedarfsdeckung erforderlichen Plätze – sowohl im eigenen Haushalt als auch in sonstigen Räumlichkeiten - zur Verfügung stehen. In dieser Sitzung wird der Gewährung von Beiträgen durch die Bildungsdirektion über 1,4 Mio. Euro an folgende Organisationen zugestimmt: Aktion Tagesmütter Oberösterreich, Oberösterreichischer Familienbund, Tagesmütter/väter Grieskirchen-Eferding, Verein der Tagesmütter Gmunden, Tagesmütter Wels, Tagesmütter/-väter Rohrbach, Tagesmütter Innviertel und Drehscheibe Kind.

 

Pädagogische Fachberatung

Die Caritas für Kinder und Jugendliche als zentraler Träger der Caritas-Kindergärten betreibt eine pädagogische Fachberatung und bietet für Pädagog/innen und Helfer/innen in den Kinderbetreuungseinrichtungen Fortbildungsveranstaltungen an. Diese Fachberatung beinhaltet auch pädagogische, organisatorische, konzeptionelle, personelle und wirtschaftliche Anfragen. Für diese Leistungen sind Mittel - Beiträge durch die Bildungsdirektion für Oberösterreich - in Höhe von 33.000 Euro vorgesehen, deren Vergabe in dieser Sitzung zugestimmt wurde.

 

Maßnahmen im Naturschutz

Dem Österreichischen Alpenverein, Landesverband -  wird für das Hüttenausbau- und -Renovierungsprogramm 2020 – u.a. Sanierung von Hütten, Erneuerung von Einrichtungsgegenständen, Erneuerung von Photovoltaikanlagen – eine Förderung von 72.350 Euro gewährt. Das betrifft z.B. die Gmundner Hütte der AV-Sektion Gmunden, die Lambacherhütte der Sektion Lambach, die Gablonzerhütte der Sektion Neugablonz-Enns oder die Bösruckhütte auf der Hofalm. Diese Förderung ist auch damit begründet, da sich der Österreichische Alpenverein in seiner Aktivität auch intensiv mit der Bewusstseinsbildung für Naturschutz beschäftigt.

 

Chancengleichheit für Menschen mit Beeinträchtigungen

Im Oö. Chancengleichheitsgesetz ist die Selbstbestimmung und Mitbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigung ein wesentlicher Grundstein. Menschen mit Beeinträchtigungen sind in Entscheidungsprozesse einzubinden und es sind geeignete Vertretungsformen zu schaffen. Daher werden in dieser Sitzung mit insgesamt 628.080 Euro Einrichtungen gefördert, die sich im Rahmen des Oö. Chancengleichheitsgesetzes bzw. als Interessensvertretung nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz für Menschen mit Beeinträchtigung einsetzen. Die Gelder teilen sich das Institut Hartheim (Errichtung und Einrichtung der Tagesstruktur Werkstätte Feldkirchen) und Pro mente Oberösterreich (laufender Aufwand der Interessenvertretungen in ihren 39 Einrichtungen).