Regelungen für Privatordinationen von Krankenhausärztinnen und –ärzten werden evaluiert

Landeskorrespondenz

Arbeitsgruppe hat Maßnahmen für eine effektive Kontrolle zu erarbeiten

(Presseaussendung vom 12.5.2020)

Aufgrund des Falles des Oberarztes, der am Kepler Universitätsklinikum eine OP verlassen hatte, um in seiner Privatordination einen Termin wahrzunehmen, erteilt Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander der Geschäftsführung der Gesundheitsholding den Auftrag, die Richtlinien für den Betrieb einer Privatordination neben der Tätigkeit am Krankenhaus einer genauen Prüfung zu unterziehen und effektive Kontrollmechanismen sicherzustellen. „Die Tätigkeit im Krankenhaus und der Betrieb einer privaten Ordination müssen strengstens getrennt werden. Jegliche Beeinträchtigungen der Tätigkeit im Krankenhaus sind absolut nicht zu tolerieren und müssen streng geahndet werden. Ich werde daher die Geschäftsführung der Gesundheitsholding auffordern, umgehend eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich sowohl mit der Überarbeitung der geltenden Richtlinien beschäftigt als auch aufgefordert ist, entsprechende Kontroll-Instrumente anzuwenden. Verstöße gegen diese Regelungen haben sofort dienstrechtliche Konsequenzen“, so Haberlander.