LR Klinger: Zusatzversicherung für Mitglieder der Oö. Bergrettung wird auch im Jahr 2020 übernommen

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 28.4.2020)

"Auch für das Jahr 2020 werden wir den Betrag für die Zusatzversicherung der 840 Mitglieder der oberösterreichischen Bergrettung übernehmen“, erklärt Katastrophenschutz-Landesrat KommR Ing. Wolfgang Klinger.

 

Die Mitglieder der Österreichischen Bergrettung, Landesorganisation Oberösterreich, wurden mit Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung, BGBl. Nr. 624/1981 mit Wirkung vom 1. Jänner 1982 in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung gemäß § 22 a ASVG einbezogen.

 

„Die Bergrettung leistet neben den anderen Einsatz- und Rettungsorganisationen einen wertvollen Beitrag für die Sicherheit unserer Bevölkerung. Mit der Übernahme der Zusatzversicherung können wir zumindest teilweise unseren Dank für die professionelle Hilfeleistung ausdrücken“, so Klinger abschließend.