Datenschutz-Information der Abteilung Wohnbauförderung

gemäß Art. 13f Datenschutz-Grundverordnung
Stand: Mai 2018

Wer speichert und verarbeitet meine Daten?

Ihre Daten werden von der Abteilung Wohnbauförderung beim Amt der Oö. Landesregierung verarbeitet und gespeichert. Die Abteilung Wohnbauförderung geht dabei sorgsam und im Rahmen und unter Abwägung von gesetzlich zu berücksichtigenden Verschwiegenheitsverpflichtungen und notwendiger Beteiligung von Betroffenen/Dritten mit den zu verarbeitenden personenbezogenen Daten um.

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO - Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen
bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG) ist das Amt der Oö. Landesregierung.

Datenschutzbeauftragter für das Amt der Oö. Landesregierung ist die

KPMG Security Services GmbH
4020 Linz Kudlichstraße 41
Telefon: (+43 732) 6938 9901
E-Mail: DSBA-LandOOE@kpmg.at

Welche Daten werden von der Abteilung Wohnbauförderung verarbeitet, zu welchem Zweck und wie werden sie ermittelt?

Die verarbeiteten Datenkategorien ergeben sich aus den jeweiligen Antragsformularen.
Im Oö. Wohnbauförderungsgesetz (Oö. WFG 1993) und den darauf beruhenden Verordnungen sind die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen der Wohnbauförderung und Wohnbeihilfe genau geregelt.
Daraus ergibt sich der Zweck der Datenverarbeitung und auch die Kategorien der Daten, die verarbeitet werden müssen.


Zweck der Datenverarbeitung ist die Feststellung der Förderungswürdigkeit, die Förderungsabwicklung, die Auszahlung der Fördermittel, die Feststellung der Aberkennung der Förderung und die Sicherung der Förderungsdarlehen.

Zu diesem Zweck werden Daten ermittelt, automationsunterstützt verarbeitet und gespeichert.
Die Ermittlung der Daten erfolgt über das Antragsformular sowie über die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung, Finanzbehörden, Gemeinden und Träger der bedarfsorientierten Mindestsicherung, die gesetzlich zur Übermittlung verpflichtet sind. Zum Zweck der Feststellung der Förderwürdigkeit ist das Land Oberösterreich gesetzlich auch berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen, Angaben über die Förderungswerber und die mit dem/der Förderungswerber/in im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen im Zentralen Melderegister nach dem Kriterium des Wohnsitzes zu prüfen.

Die gesamte Datenverarbeitung in der Abteilung Wohnbauförderung erfolgt auf Grundlage und im Rahmen gesetzlicher Vorschriften, insbesondere auf Basis des § 32 Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 idgF!

Um eine nach objektiven Kriterien gerechte, faire und transparente Vergabe der Fördermittel zu gewährleisten, ist es erforderlich, bestimmte Daten zu erheben und zu verarbeiten. Bei Nichtbereitstellung der Daten (bspw. Verweigerung von Angaben im Antragsformular, Nichtübermittlung geforderter Unterlagen, etc). ist eine Förderung nicht möglich.

Werden die Daten an Dritte übermittelt?

Aus dem Zweck der Datenverarbeitung ergibt sich, dass personenbezogenen Daten an „Dritte“ (bspw. Kreditinstitute, Einrichtungen zur Prüfung der Erfüllung der energetischen Verpflichtungen (Energiesparverband), Hausverwaltungen, Bauträger, Gerichte, Finanzbehörden, Revisionsverband) übermittelt werden müssen. Auch diese Übermittlungen erfolgen auf Basis und im Rahmen gesetzlicher Grundlagen.

Wie lange bleiben die Daten gespeichert?

Die Aufbewahrungsdauer ergibt sich aus speziellen gesetzlichen Bestimmungen, durch die allgemeinen Verjährungsfristen und aus den jeweiligen Archivierungs- und Skartierungsvorschriften. Die oö. Landesverwaltung hat demnach gemäß § 3 Oö. Archivgesetz alle Unterlagen, die sie nicht mehr ständig benötigt, nach Ablauf einer durch die Organisationsvorschriften (Skartierungsvorschriften) festgelegten Frist oder spätestens nach 30 Jahren dem Oö. Landesarchiv zur Übernahme (Prüfung der Archivwürdigkeit) anzubieten (Maximalfristen).

Welche Rechte habe ich und an wen kann ich mich wenden?

Nach den Art 15 ff DSGVO besteht ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch (Art. 21 DSGVO) sowie in bestimmten Fällen auf Datenübertragbarkeit.

Für allfällige Beschwerden ist die Österreichische Datenschutzbehörde (Wickenburggasse 8, 1080 Wien) zuständig.