Landesregierung beschließt Möglichkeit, auf Verzugszinsen und Mahnspesen bei Zahlungsverzug in Zusammenhang mit Auswirkungen des Corona-Virus zu verzichten

Landeskorrespondenz

Sitzung der Oö. Landesregierung erstmals als Videokonferenz

 

(Presseaussendung vom 24.3.2020) 

Die gestrige Sitzung der Oö. Landesregierung wurde erstmals als Videokonferenz durchgeführt. Dabei wurde beschlossen, dass das Land aus Rücksicht auf die derzeit vorherrschende Ausnahmesituation, auf die Vorschreibung von Verzugszinsen und Mahnspesen verzichtet. Dies betrifft insbesondere die Rückzahlung von Wohnbauförderungsdarlehen, aber etwa auch Kostenbeträge für Musikschulgebühren. 

 

„Die Menschen haben derzeit genug Sorgen um ihre Angehörigen, um ihren Arbeitsplatz und um die Frage, wie es weitergeht. Wenn dann auch noch ein Mahnschreiben ins Haus flattert, das mit Mehrkosten verbunden ist, steigt der Druck, und das ist nicht notwendig! Wir haben uns daher darauf verständigt, bei ausstehenden Zahlungen, wie etwa Rückzahlungen von Wohnbauförderungsdarlehen, auf die Vorschreibung von Mahnspesen und Verzugszinsen zu verzichten“, erklären Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und sein Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner.

 

Dass die Regierungssitzung erstmals in Form einer Videokonferenz abgehalten wurde, wurde als notwendige und selbstverständliche Maßnahme von allen Regierungsmitgliedern begrüßt.

 

„Gerade in einer Krisenzeit, in der wir uns derzeit befinden, ist es entscheidend, dass die Handlungsfähigkeit einer Regierung in jeder Situation gewährleistet ist. Gleichzeitig geht die Oö. Landesregierung mit dieser Maßnahme mit gutem Beispiel voran und reduziert, die sozialen Kontakte auf ein Mindestmaß“, erklärt dazu Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer. 

 

Neben einer eingehenden Erörterung der aktuellen COVID-19-Stituation wurden bei dieser Regierungssitzung sämtliche Maßnahmen dargestellt und besprochen, die in den letzten Tagen durch die Regierungsmitglieder in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen gesetzt wurden.