Landesrat Achleitner: Kurzarbeit sichert nicht nur Arbeitsplätze, sondern bringt Betrieben auch Startvorteil nach der Krise

Landeskorrespondenz

Wirtschafts- und Arbeitsmarkt-Landesrat Markus Achleitner: Gemeinsamer Appell mit Arbeitsministerin und allen Arbeitsmarkt-Landesrätinnen und –Landesräten an die Unternehmen, das attraktive Corona-Kurzarbeitsmodell zu nutzen“

 

(Presseaussendung vom 19.3.2020)

Einen eindringlichen Appell an die heimischen Unternehmen hat Wirtschafts- und Arbeitsmarkt-Landesrat Markus Achleitner gemeinsam mit Arbeitsministerin Christine Aschbacher und im Namen auch aller Arbeitsmarkt-Landesrätinnen und –landesräte in den anderen Bundesländern gerichtet: „Betriebe sollen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen schwierigen Zeiten nicht kündigen, sondern zur Kurzarbeit anmelden. Das neue Corona-Kurzarbeitsmodell der Bundesregierung bietet sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer höchst attraktive Bedingungen. Und mit der Anmeldung zur Kurzarbeit anstelle von Kündigungen werden nicht nur Arbeitsplätze gesichert, sondern Betriebe verschaffen sich auch einen Startvorteil für die Zeit nach der Krise: Wenn sie ihre Beschäftigten mittels Kurzarbeit halten, dann haben sie für ihren Neustart ihre eingespielten und vertrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung“, bekräftigt Landesrat Achleitner.

 

„Das neue Corona-Kurzarbeitsmodell ist nicht nur für alle Betriebe geeignet, sondern bietet auch höchst attraktive Bedingungen für Dienstgeber und Dienstnehmer: Je nach Höhe des bisherigen Nettogehalts vor der Coronakrise erhalten Dienstnehmer durch die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS zwischen 80 und 90 % Nettoersatzrate als Einkommen. Wobei auch Lehrlinge in das neue Kurzarbeitsmodell aufgenommen wurden, sie erhalten die volle Lehrlingsentschädigung weiter“, erklärt Landesrat Achleitner. „Mit dem neuen Kurzarbeitsmodell kann ein Arbeitnehmer sogar die ersten 11 Wochen mit 80 bis 90 % des Nettoentgelts zu Hause bleiben“, hebt LR Achleitner hervor und erläutert dies anhand eines konkreten Beispiels: „Wenn mit einem Vollzeitarbeitnehmer mit 38,5 Wochenstunden 3 Monate Kurzarbeit, die 13 Wochen entsprechen, mit der niedrigstmöglichen Arbeitszeit von 10 Prozent vereinbart wird, dann kann der Arbeitnehmer zunächst die ersten 11 Wochen mit 80 bis 90 Prozent des Nettoentgelts zu Hause bleiben und steigt dann in der 12. Woche mit 11 Stunden 33 Minuten wieder ein und leistet in der 13. Woche wieder 38,5 Stunden Vollarbeit. Der Arbeitgeber bezahlt dafür nur rund 10 % des bisherigen Dienstgeberanteils“, so Landesrat Achleitner.

 

„Über diese Vorteile des neuen Kurzarbeitsmodells hinaus appelliere ich an alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in diesen schwierigen Zeiten zusammenzustehen. Der Wirtschaftsstandort Oberösterreich ist deshalb immer so erfolgreich gewesen, weil Unternehmer und ihre Mitarbeiter stets gemeinsam an einem Strang gezogen haben. Das sollte nun in dieser Ausnahmesituation umso mehr der Fall sein“, unterstreicht Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner.