LR Klinger: Zusatzversicherung für Mitglieder der Oö. Wasserrettung wird auch im Jahr 2020 übernommen

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 19.2.2020)

"Auch für das Jahr 2020 werden wir den Betrag für die Zusatzversicherung der 600 Mitglieder der oberösterreichischen Wasserrettung übernehmen“, erklärt  Katastrophenschutz-Landesrat KommR Ing. Wolfgang Klinger.

 

Die Mitglieder der Österreichischen Wasserrettung, Landesverband Oberösterreich, wurden mit Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung, BGBl. Nr. 624/1982 mit Wirkung vom 1. Jänner 1982 in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung gemäß § 22 a ASVG einbezogen.

 

„Die Wasserrettung leistet neben den anderen Einsatz- und Rettungsorganisationen einen wertvollen Beitrag für die Sicherheit unserer Bevölkerung. Mit der Übernahme der Zusatzversicherung können wir zumindest teilweise unseren Dank für die professionelle Hilfeleistung ausdrücken“, so Klinger abschließend.