Schuldenberatung

Menschen mit Schuldenproblemen erhalten eine Beratung bei Zahlungsschwierigkeiten, Exekutionen, Problemen im Umgang mit Geld oder finanziellen Fragen.

Soziale Ausgrenzung und Armut sind meist eng mit Schuldenproblemen verknüpft, die Lösung bzw. präventive Vermeidung von Schuldenproblemen ist daher eine wichtige Aufgabe jedes Sozialsystems.

Die Schuldenregulierung und der Privatkonkurs sind in Bundesgesetzen geregelt, Aufgabe der Länder als Träger sozialer Hilfe ist die Sicherstellung qualifizierter Schuldnerberatungseinrichtungen.

Schuldenberatung

Die Schuldenberatung der oberösterreichischen Schuldnerinnen und Schuldner bieten in Oberösterreich an:

  • Verein Schuldnerberatung Oberösterreich
  • Schuldnerhilfe

Mit Ausnahme von Linz - wo beide Vereine tätig sind - decken die beiden Vereine unterschiedliche Regionen in der Schuldnerberatung ab. 
Oberösterreich kann heute auf neun Beratungsstellen und sieben regelmäßige Sprechtage verweisen.

Exekution

Wenn ein zahlungsunfähiger Schuldner seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachkommen kann, müssen die Gläubiger versuchen,  ihre Forderungen durch gerichtliche Exekutionsschritte einzutreiben. Mahnung, Klage und Gerichtsvollzieher oder Lohnpfändung verursachen hohe Zusatzkosten und sind große psychische Belastungen. Viele Betroffene können dieses Problembündel nicht ohne professionelle Beratung verkraften bzw. lösen.

Die Exekutionsordnung regelt zwar Pfändungsgrenzen bei Lohn- und Fahrnispfändung usw., sichert damit allerdings nur die existenziellen Mindestbedürfnisse des Schuldners und dessen Familie. Eine Gesamtlösung erfordert daher eine umfassende Schuldenregulierung, dabei stehen außergerichtliche Möglichkeiten (Ratenvereinbarung/-änderung, Stundung, Zinsfreistellung/-senkung, Umschuldung und außergerichtlicher Ausgleich) sowie das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren zur Verfügung.

Weiters sind in den meisten Fällen Zusatzmaßnahmen wie Delogierungsverhinderung, Arbeitsplatzsicherung, psychische Krisenintervention, Spielsuchtberatung, Scheidungsberatung, Mediation und Familienberatung notwendig.

Privatkonkurs

Das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren, umgangssprachlich als „Privatkonkurs“ bezeichnet, ist in der Konkursordnung geregelt. Ziel ist es, dem ernsthaft motivierten Schuldner die realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben.

Der zahlungsunfähige Schuldner bekommt die Möglichkeit, sich durch einen "Sanierungsplan", einen "Zahlungsplan" oder ein "Abschöpfungsverfahren" aus eigener Kraft aus seiner finanziellen Sackgasse zu befreien.

Staatlich anerkannte Schuldenberatungsstellen haben im Privatkonkurs besondere Bedeutung. Diese kostenlosen Beratungseinrichtungen können Schuldnerinnen und Schuldner bei ihren außergerichtlichen und gerichtlichen Bemühungen unterstützen und sie dabei auch vor Gericht vertreten.

 

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