Informationen über Motorsportveranstaltungen

Richtlinien für einheitliche Beurteilungsunterlagen und Sicherheitsstandards für Motorsportveranstaltungen

Straßenrennen und Rallye-Veranstaltungen stellen anzeigepflichtige Veranstaltungen dar und sind unter Verwendung des Veranstaltungsanzeige-Formulars unter Beachtung der unten angeführten Ausführungen an die zuständige Veranstaltungs-Behörde bzw. gesondert an die zuständige Verkehrsbehörde zu übermitteln.

Behörden-Zuständigkeit:

  1. Auf Straßen ohne öffentlichen Verkehr (zB. Messe- oder Firmengelände):
     
    • Veranstaltungsbehörde nach dem Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz
       
  2. Auf Straßen mit öffentlichem Verkehr:
     
    • Verkehrsbehörde nach § 64 der Straßenverkehrsordnung
      (Sportliche Veranstaltungen auf Straßen)
    • Veranstaltungsbehörde nach dem Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz

 

Anwendbarkeit für vergleichbare Motorsportveranstaltungen:

Diese Richtlinie kann im Wesentlichen, adaptiert für die jeweilige Rennveranstaltung, auch für Rennen herangezogen werden, die nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr stattfinden, sondern zB. auf einem Messe- oder Firmengelände.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: