LR Hiegelsberger: Initiativantrag im Landtag fordert besseren Schutz vor Stalleinbrüchen

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 6.11.2019)

Einbrüche in landwirtschaftliche Nebengebäude und Stallungen unter dem Vorwand des Tierschutzes sind kein Kavaliersdelikt und schon gar nicht im Sinne der Tiere. Vielmehr werden diese verstärkt unter Stress gesetzt und vor allem für die betroffenen Familien bedeuten derartige Taten ein bleibendes Gefühl der Unsicherheit und der Einschüchterung. Rechtlich fallen Stalleinbrüche in den Bereich des Hausfriedensbruches. Bei nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude ist der rechtliche Schutz aber unzureichend. Zum Schutz der bäuerlichen Familien bedarf es daher einer Ausweitung des Schutzes des Hausrechts.

 

„Unsere bäuerlichen Familien in Oberösterreich halten sich an die in Österreich sehr hohen Standards der Tierhaltung. Sie bemühen sich auch aktiv um Transparenz und den Dialog mit der Bevölkerung, zum Beispiel mit den ‚Tagen der offenen Stalltür‘. Dieser Dialog zwischen Landwirtschaft und Bevölkerung wird aber durch Stalleinbrüche massiv geschädigt. Solche Aktionen dienen rein der Profilierung der ausführenden Personen oder Organisationen und nicht dem Tierwohl. Daher hoffe ich, dass der Oberösterreichische Landtag den vorliegenden Antrag unterstützt und die Bundesregierung auffordert, landwirtschaftliche Nebengebäude und Ställe in Zukunft rechtlich besser zu schützen“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.