Getränke

Der Fachbereich Getränke unterteilt sich in in die Bereiche Getränkehersteller und Schankanlagen.

Getränkehersteller

  • Hersteller alkoholfreier Getränke (z. B. Fruchtsafthersteller, Limonadenhersteller, Energy-Drinks-Hersteller)
  • Brauereien (Groß- bis Kleinbrauereien, Gasthausbrauereien, Microbrauereien, Craft-Beer-Brauereien)
  • Spirituosenhersteller (z. B. Whisky, Gin, Liköre, div. Brände)
  • Erzeuger sonstiger alkoholhaltiger Getränke (Hersteller von Getränken, deren Alkoholgehalt >1,2 % Vol. und <15 % Vol. Alkohol liegt)
  • Abfüller von natürlichem Mineralwasser oder Quellwasser
  • Abfüller von Tafelwasser, Trinkwasser oder Sodawasser

Es werden regelmäßige Vollkontrollen und Teilkontrollen (z. B. Kontrolle einer
Abteilung) durchgeführt.
Nach Verbraucherbeschwerden werden entsprechende Ermittlungen eingeleitet.

Kontrollen werden dabei in folgende Module unterteilt:

  • Bauliche, gerätespezifische und anlagentechnische Voraussetzungen (z. B. Baulicher Zustand, Handwaschangelegenheiten, Instandhaltung von Geräten und Maschinen)
  • Warenzustand und Umgang mit Waren und Rohstoffen (z. B. Kontaminationsrisiken, Kennzeichnung, Verpackungsmaterial)
  • Umsetzung Hygiene und Schulung (z. B. Reinigung/Desinfektion, Schädlingsfreiheit, Personalhygiene)
  • Dokumentenprüfung (z. B. Trinkwassergutachten, Biozertifikate, Allergeninformation, HACCP-gestützte Verfahren, Lebensmittelkontaktmaterialien, gentechnisch veränderte Organismen)

Zusätzlich zu den Kontrollen werden regelmäßige Probenziehungen durchgeführt:

  • Beprobung von Getränken, die sich bereits in Verkehr befinden
  • Beprobung von Intermediärprodukten
  • Beprobung von Rohstoffen

Die aus den Beprobungen folgenden Gutachten werden von der Österreichischen
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicher GmbH (AGES) erstellt.
Basierend auf den Gutachtensergebnissen werden im Bedarfsfall anschließend
weitere Maßnahmen vorgeschrieben.

Getränkeschankanlagen

Definition Getränkeschankanlage

Unter Getränkeschankanlagen versteht man Anlagen, aus denen mit oder ohne
Betriebsüberdruck Getränke zum Endverbrauch ausgeschenkt werden können. Zu
den Getränkeschankanlagen zählen Druckgasflaschen, Druckbehälter, Verdichter
und alle Bauteile der Anlage einschließlich Handpumpen und Schanktische mit
Spüleinrichtungen.

Basierend auf das Österreichische Lebensmittelbuch
IV. Auflage, Kapitel / A 2 / Hygiene, Leitlinie Schankanlagen
werden regelmäßige Hygienekontrollen durchgeführt.
Die periodischen Intervalle der Generalreinigungen (sog. Sanitationen) sind in
längstens folgenden Intervallen durchzuführen:

Bier, alkoholfreies Bier und Biermischgetränke 3 Monate
PEM (Premix; trinkfertig) 3 Monate
Wasser, Sodawasser 1 x jährlich
POM (Postmix; Getränkesirup, Grundstoff) 3 Monate
Wein 3 Monate
Spirituosen 1 x jährlich

Verantwortlich für die Schulung des Personals, für Reinigung und Wartung der
Schankanlage und der Dokumentation ist die Unternehmerin/der Unternehmer. Die
Mitverwendung eines „Servicehefts für die Reinigung von Schankanlagen“ ist
empfohlen.

Ebenso wie bei den Getränkeherstellern werden bei den Schankanlagen zusätzlich
zu den Kontrollen regelmäßige Probenziehungen (normal oder steril) durchgeführt:

  • Beprobung von ausschankfähigen Getränken
  • Beprobung von Intermediärprodukten
  • Beprobung von Rohstoffen

Die aus den Beprobungen folgenden Gutachten werden von der Österreichischen
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicher GmbH (AGES) erstellt.
Basierend auf den Gutachtensergebnissen werden im Bedarfsfall anschließend
weitere Maßnahmen vorgeschrieben.