LR Steinkellner: Härtere Strafen für Drogen geplant

Landeskorrespondenz

Gesetzliche Verschärfung für Drogenlenker durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung wird ausdrücklich begrüßt! Bund schickt 32. Novelle der StVO in Begutachtung

 

(Presseaussendung vom 30.4.2019)

Aufgrund von Suchtmittelbeeinträchtigung verursachte erst kürzlich ein 19-jähriger Probeführerscheinbesitzer einen Unfall, bei dem seine Mitfahrer schwer verletzt wurden. "Der Unfall am vergangenen Wochenende in Wels hat wieder bestätigt: Suchtmittelbeeinträchtigung im Straßenverkehr sind keine Kavaliersdelikte", so Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner.

 

Die Zahl der Anzeigen für Fahren unter Suchtmitteleinfluss stieg in den vergangenen Jahren rasant an. Wurden 2014 noch 160 Anzeigen in Oberösterreich registriert, so wurden 2017 bereits 428 Vergehen nach § 5 der StVO zur Anzeige gebracht. Im letzten Jahr sind in Oberösterreich über 549 Anzeigen für Fahren unter Suchtmitteleinfluss dokumentiert. Seit Jahresbeginn 2019 bis heute wurden bereits 259 Delikte registriert. Diese Zahl liegt erneut weit über dem Schnitt des Vorjahres.

 

Seit dem 10. März 2017 gilt die Speichelvortestgeräteverordnung des Bundesministers für Inneres. Drogen am Steuer können somit durch ein Vortestgerät erfasst werden. Dieses analysiert anhand von Speicheltests unterschiedliche chemische Drogenhauptgruppen. Ist der Speicheltest positiv, hat ein Amtsarzt die Beeinträchtigung festzustellen. Mit der neuen Novelle sollen ab August speziell geschulte Polizistinnen und Polizisten bei positiven Speicheltests die Beeinträchtigung durch Drogen feststellen. Bisher durfte das nur ein Amtsarzt. Fällt auch der anschließende Bluttest positiv aus, drohen wesentlich härtere Strafen als zuvor. Diese schlagen sich in Geldstrafen und Führerscheinentzug nieder.

 

"Jeder Drogenlenker der am Straßenverkehrsgeschehen teilnimmt, stellt ein Verkehrssicherheitsrisiko für sich selbst und alle anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dar. Die nun in der Novelle vorgesehene Erweiterung der Kontrollrechte für die Polizei ist demzufolge eine wichtige Maßnahme Drogenlenkerinnen und Drogenlenker effizienter aus dem Verkehr zu ziehen", betont Landesrat Steinkellner.

 

„Seitens der Polizei wird jede Maßnahme, welche die Bemühungen der Polizei in der Entdeckung und Bestrafung von suchtgiftbeeinträchtigten Lenkerinnen und Lenkern unterstützt, begrüßt. Das Lenken von Fahrzeugen unter Suchtgiftbeeinträchtigung ist sehr oft unfallkausal. Die Dunkelziffer dürfte relativ hoch sein“, so Oberst Klaus Scherleitner - Leiter der Landesverkehrsabteilung bei der Landespolizeidirektion Oberösterreich.

 

Vergangenes Jahr wurden 2.192 Vergehen nach § 5 der StVO österreichweit zur Anzeige gebracht. Die Dunkelziffer ist jedoch um ein vielfaches höher. So wird vermutet, dass rund 177.000 Menschen im letzten Jahr ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss gelenkt haben.