Naturschutzreferent Haimbuchner: „Regierungsvorlage zur Naturschutzgesetz-Novelle beschlossen“

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 8.4.2019)

In der heutigen Sitzung der Oö. Landesregierung wurde die Regierungsvorlage zur Novelle des Natur- und Landschaftsschutzgesetzes beschlossen.

 

Im Zuge des Begutachtungsverfahrens eingegangene, fachlich wertvolle Stellungnahmen wurden in die Novelle aufgenommen. So wird  etwa hinsichtlich der NGOs nunmehr – wie mehrmals gefordert – auf das Anerkennungsverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) verwiesen. Oder auch im Uferschutzbereich, wo zusätzliche Tatbestände aufgenommen wurden, gab es Anpassungen.

 

Die Kernpunkte der Novelle bleiben eine Deregulierung bei naturschutzrechtlichen Bestimmungen für Forststraßenprojekte und im Uferschutzbereich von Seen, Flüssen und Bächen einerseits und andererseits die Umsetzung der "Aarhus-Konvention" im unionsrechtlich gebotenen Ausmaß. Durch die Novelle wird nun die – in der Aarhus-Konvention festgeschriebene – verstärkte Bürgerbeteiligung durch Einräumung einer Beteiligtenstellung und Rechtsmittelbefugnis verwirklicht.

 

„Naturschutz muss dort wirken, wo er gebraucht wird und wo eine behördliche Aufsicht und Mitwirkung erforderlich und sinnvoll sind. Überall dort, wo Schutzgüter vorhanden sind, prüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Naturschutz auf das Schutzgut genau und die Behörde entscheidet allein gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag, der auch die Abwägung der Interessen beinhaltet. Diese Balance ist die Richtschnur, die sich durch die Arbeit der Naturschutzbehörde zieht. Der Weg dorthin darf aber nicht über unzählige parallel laufende Verfahren und durch ein unentwirrbares Dickicht aus Vorschriften führen, sondern soll transparent und für die Beteiligten nachvollziehbar bleiben“, beschreibt Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner den eingeschlagenen Weg.