Landesgesetz, mit dem das Oö. Gehaltsgesetz 2001, das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 und das Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 geändert werden (Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2019)

Auf einem Lohn- bzw. Gehaltzettel liegen mehrere Euro-Scheine, ein Taschenrechner und ein Kugelschreiber

Quelle: Stockfotos-MG, Adobe Stock

Mit dieser Gesetzesänderung wird die 95 % Gehaltsregelung für neue Landes- und Gemeindebedienstete im ersten Dienstjahr abgeschafft. Rückwirkend ab 1.1.2019 werden alle neuen Bediensteten des Landes von Dienstbeginn an ein Entgelt bzw. Gehalt im vollen Ausmaß von 100 % erhalten. Im Bereich der Gemeinden gilt diese Regelung grundsätzlich für ab 1.4.2019 neu eintretende Bedienstete; die Gemeinde kann aber beschließen, dass die Regelung auch für bereits bestehende Dienstverhältnisse bzw. rückwirkend mit 1.1.2019 anzuwenden ist.

Am 7. März 2019 hat der Oö. Landtag das Landesgesetz, mit dem das Oö. Gehaltsgesetz 2001, das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 und das Oö. Gemeinde­bedienstetengesetz 2001 geändert werden (Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2019), (einstimmig: Beilage 981/2019; mehrheitlich: Abänderungsantrag Beilage 999/2019) beschlossen.

Weiterführende Informationen

In den gehaltsrechtlichen Bestimmungen für Landes- und Gemeindebedienstete ist festgelegt, dass das Entgelt bzw. der Gehalt während des ersten Jahres im Landes- bzw. Gemeindedienst 95 % der jeweils festgelegten Ansätze beträgt. Der Entfall dieser Regelung soll der zunehmenden Mobilität der Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmer Rechnung tragen und einen Wechsel in den Landes- und Gemeindedienst erleichtern.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: