Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner bleibt in Sachen Wohnbeihilfe für Drittstaatsangehörige gelassen

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 1.3.2019)

„Es steht in Österreich jedem der Rechtsweg zur Verfügung“ – mit diesen Worten kommentiert

Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stv Dr. Manfred Haimbuchner die Ankündigung von Drittstaatsangehörigen, die Wohnbeihilfe einzuklagen. Es sei richtig, dass in zwei Fällen ein Gericht zugunsten einer Klägerin entschieden habe, allerdings bezogen sich diese Fälle auf eine alte Rechtslage, die mit Anfang letzten Jahres bereits geändert worden sei. Auch seien bisher keine Höchstgerichte befasst gewesen.

 

Man könne in rechtlichen Angelegenheiten immer verschiedener Meinung sein, er sehe der Sache aber gelassen entgegen, schließlich würden sämtliche Gesetze des Landes vor ihrem Beschluss im Landtag durch den Verfassungsdienst auf ihre Konformität mit bestehenden Bundesgesetzen und EU-Gesetzen und -Richtlinien überprüft. „Wenn sich jemand in seinen Rechten beschnitten fühlt, steht ihm der Weg zu den Gerichten in einem Rechtsstaat frei,“ so Haimbuchner.