LH Stelzer: Gemeinsames Vorgehen der Bundesländer gegen Hass im Netz

Landeskorrespondenz

Akkordierte Form von Verwaltungsstrafbestimmungen in allen Bundesländern als Ziel - LH Stelzer: „Internet ist kein rechtsfreier Raum, wollen Opfern mehr Rechte einräumen.“

 

(Presseaussendung vom 21.2.2019)

Sexuelle Belästigung und Hass im Netz sind in den letzten Wochen und Monaten vermehrt in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Opfern von Belästigungen im Internet oder Hass im Netz würden dabei momentan nur unzureichende Rechtsbehelfe zustehen, so der allgemeine Tenor. „Beim Vorgehen gegen diese Täter muss jedoch klar sein: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wir wollen den Opfern mehr Rechte einräumen“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer.

 

Eine Möglichkeit für ein rasches und gemeinsames Vorgehen gegen Hass im Netz ist daher eine Novellierung der Maßnahmen zur Verfolgung von Ehrenkränkungen. Diese sind in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache. Der Verwaltungsstraftatbestand der Ehrenkränkung ist jedoch in den Bundesländern teils unterschiedlich geregelt, auch die Höhe der Strafen. In manchen Bundesländern existiert er überhaupt nicht (mehr). 

 

Um ein möglichst einheitliches Vorgehen der Bundesländer sicherzustellen, sind rasche Gespräche notwendig und eine abschließende akkordierte Form von Verwaltungsstrafbestimmungen. „Gerade im digitalen Zeitalter und bei dieser Thematik muss es egal sein, wo der Täter mit seiner IP-Adresse sitzt und jemanden belästigt. Über die Strafe kann nicht entscheiden, in welchem Bundesland man sitzt, das Internet kennt keine Grenzen“, so LH Stelzer. 

 

Zunächst wird es eine gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Expert/innenebene geben, die unter Einbeziehung der Wissenschaft die Grundlagen für ein abgestimmtes, wirkungsvolles Gesamtsystem in Bundes- und Landesgesetzen erarbeitet. Den Opfern von Belästigungen und Hass im Netz sollen so bald Rechtsbehelfe zustehen, um gegen Täter wirksam vorgehen zu können. Ergebnisse soll es vor dem Sommer geben.

 

Eine Änderung der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung im Kernbereich der bestehenden Ehrenkränkungsregelungen zu Lasten der Länder wird aus derzeitiger Sicht von Landeshauptmann Thomas Stelzer aber abgelehnt: „Ich bin überzeugt, dass wir Länder uns auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen können.“