Landesgesetz, mit dem das Oö. Jugendschutzgesetz 2001 geändert wird (Oö. Jugendschutzgesetz-Novelle 2019)

Jugendliches Mädchen lehnt das Rauchen ab und knickt eine Zigarette auseinander

Quelle: Peter Atkins, Adobe Stock

Mit dieser Novelle wird ua. das Alter für den Erwerb und Konsum von Tabakwaren, Wasserpfeifen, Shishas und E-Zigaretten auf 18 Jahre angehoben.

Am 6. Dezember 2018 hat der Oö. Landtag das Landesgesetz, mit dem das Oö. Jugendschutzgesetz 2001 geändert wird (Oö. Jugendschutzgesetz-Novelle 2019), mehrheitlich: ÖVP-, FPÖ- und SPÖ-Fraktion) beschlossen.

Weiterführende Informationen

Die Landesjugendreferentinnen- und -referentenkonferenz fasste in ihrer Tagung am 31. März 2017 den Beschluss, sich dafür einzusetzen, bis Mitte 2018 das "Schutzalter für Rauchen (Tabak- und verwandte Erzeugnisse) auf 18 Jahre anzuheben" und gleichzeitig gemeinsam mit dem Bund und facheinschlägigen Organisationen ein umfassendes Paket zu erarbeiten, das Maßnahmen und finanzielle Mittel zu Prävention, Verhinderung von Verkauf bzw. Abgabe und Erschwerung der öffentlichen Zugänglichkeit beinhaltet.

In Umsetzung dieses Beschlusses wird auf legistischer Ebene das Verbot des Erwerbs, Besitzes und Konsums von Tabakerzeugnissen sowie von Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas und E-Zigaretten und von dafür notwendigen Stoffen, die als Tabakersatz oder -zusatz zur Verbrennung oder Verdampfung dienen, für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren normiert.

Die Vereinheitlichung des "Rauchverbots" für Kinder und Jugendliche in den Jugendschutzgesetzen greift dabei auch ein drängendes Thema der Gesundheitsvorsorge und Suchtprävention auf. Österreich liegt bei der Anzahl an 15-jährigen Rauchern laut OECD im europäischen Spitzenfeld (OECD 2013): Laut der Studie rauchen 29 % aller 15-jährigen Mädchen und 25 % aller 15-jährigen Burschen. Im internationalen Vergleich dazu rauchen etwa in Island, Kanada und den USA gerade einmal 8 % dieser Altersgruppe. Im EU-Vergleich ist auch erkennbar, dass das österreichische Jugendschutzrecht im Hinblick auf Tabak nicht dem westlichen Standard entspricht. In den letzten Jahren haben alle Länder außer Österreich, Belgien und Luxemburg die Altersgrenze auf 18 Jahre angehoben.

In datenschutzrechtlicher Hinsicht soll eine Klarstellung dahingehend erfolgen, dass die mit der Durchführung von Testkäufen beauftragte Organisation die Daten von den jugendlichen Testpersonen sowie den begleitenden Betreuern verarbeiten darf.

Die Befristung des Oö. Jugendschutzgesetzes soll verlängert werden.

Als wesentliche Punkte dieses Gesetzentwurfs sind anzuführen:

  • Anhebung des Alters für den Erwerb und Konsum von Tabakerzeugnissen sowie von Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas und E-Zigaretten,
  • Verbot des Aufenthalts von Jugendlichen in Betrieben, in denen vorwiegend Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas oder E-Zigaretten angeboten bzw. konsumiert werden,
  • Klarstellung hinsichtlich der Datenverarbeitung der beauftragten Organisation bei der Durchführung von Testkäufen sowie
  • Verlängerung der Befristung der Geltungsdauer des Oö. Jugendschutzgesetzes.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

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