Familienreferent LH-Stv. Dr. Haimbuchner zur aktuellen WIFO-Studie: „Familienbonus Plus“ ist ein Schritt zum steuerfreien Existenzminium

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 12.11.2018)

Die WIFO-Studie aus dem Oktober 2018 belegt: Es sind mit dem „Familienbonus Plus“ eindeutig positive Effekte auf mittlere und schwache Einkommen zu erwarten. Nach einer gewissen Anlaufzeit werde sich diese Steuererleichterung für die Familien nach einer Anlaufzeit mit 83 Prozent selbst finanzieren.

 

72 Prozent der Entlastung entfallen laut WIFO-Studie auf das mittlere und das untere Einkommensdrittel. Bereits im Jahr 2020 werden die privaten Haushalte durch den Familienbonus um 1,24 Mrd. Euro entlastet, bis zum Jahr 2022 steigt die Entlastung auf 1,56 Mrd. Euro. 43 Prozent der gesamten Nettoentlastung entfallen laut WIFO-Schätzungen auf Haushalte im mittleren Einkommensdrittel, wo die durchschnittliche jährliche Nettoentlastung pro Kind 992 Euro beträgt. Im unteren Einkommensdrittel kann der Familienbonus aufgrund der niedrigeren Einkommen nicht voll ausgeschöpft werden. Auf diese Gruppe entfallen 29 Prozent Gesamtentlastung und die jährliche durchschnittliche Nettoentlastung beträgt hier pro Kind 681 Euro.

 

„Ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von ca. 1.700 Euro kann eine Familie mit einem Kind bereits den vollen Familienbonus ausschöpfen. Ich freue mich sehr, dass nun auch eine wissenschaftliche Studie bestätigt, dass vom Familienbonus Plus vor allem Familien mit mittleren und unteren Einkommen profitieren“, zeigt sich Familienreferent LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner begeistert.

 

Der „Familienbonus Plus“ tritt mit 1.1.2019 in Kraft. Durch ihn wird die Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Ab dem 18. Geburtstag des Kindes, sofern für dieses Kind noch Familienbeihilfe bezogen wird, steht ein reduzierter Familienbonus in der Höhe von 500 Euro pro Kind und Jahr zu. Geringverdienende Alleinerziehende und Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten den sogenannten „Kindermehrbetrag“ in Höhe von max. 250 Euro pro Kind und Jahr.