LR Hiegelsberger: Novelle der Gemeindeordnung setzt auf transparente Information der Bürgerinnen und Bürger

Landeskorrespondenz

Rechtliche Basis für die digitale Amtstafel und einen Livestream während der Gemeinderatssitzung wird geschaffen

 

(Presseaussendung vom 20.9.2018)

Die am 20. September 2018 im Oö. Landtag eingelaufene Novelle der Gemeindeordnung setzt auf transparente und einfache Informationsvermittlung über den parlamentarischen Prozess in Oberösterreichs Gemeinden. So wurde für Gemeinden und Städte ab dem 1. Jänner 2019 die Möglichkeit der digitalen Amtstafel geschaffen, man nimmt von der Papierform Abschied. Bisher mussten Gemeinden, laut Oö. GemO 1990, Rechtsakte durch Anschlag an der Amtstafel kundmachen. „Wir tragen nun den technischen Entwicklungen Rechnung. Die Kundmachung wird vereinfacht. Die digitale Amtstafel bleibt den Gemeinden, im Sinne der Gemeindeautonomie, aber selbstverständlich freigestellt“, erklärt Gemeinde-Landesrat Max Hiegelsberger. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit ist durch diese Novelle auch nur noch eine Haupt-Amtstafel vorzusehen. Fehlerquellen werden dadurch vermieden.

 

Zukünftig können auch Gemeinderatssitzungen via Livestream übertragen werden. Diese Möglichkeit bestand bereits für Statutarstädte mit eigenem Pressedienst, nun wurde die rechtliche Basis zur Übertragung von öffentlichen Gemeinderatssitzungen und der Veröffentlichung der Verhandlungsschriften im Internet für alle oberösterreichischen Gemeinden und Städte geschaffen. Dennoch muss, aus datenschutzrechtlichen Gründen, sichergestellt werden, dass die Zuhörerinnen und Zuhörer der öffentlichen Sitzung nicht visuell erfasst werden. Die Möglichkeit der Übertragung umfasst demnach den Beratungs- und Beschlussfassungsprozess, die Debatte sowie das Abstimmungsverhalten der an der Gemeinderatssitzung mitwirkenden Personen. „Es besteht ein öffentliches Interesse an der Transparenz politischer Prozesse in unserer Gemeinden und Städte. Diesem Tragen wir nun in zeitgemäßer Form Rechnung“, so Hiegelsberger.