LR Hiegelsberger: 2-Stufen-Plan des zweiten Runden Tischs Wolfs tritt in Kraft

Landeskorrespondenz

Oberösterreich erlässt Ausnahmebewilligung zur Durchführung von Vergrämungsmaßnahmen

 

(Presseaussendung vom 5.9.2018)

In Hinblick auf die steigenden Wolfrisse und zunehmenden Wolfssichtungen im Bezirk Freistadt, die sich auch auf den Nahbereich von Häusern und landwirtschaftlichen Anwesen verlagern, erteilte das Land Oberösterreich die erste Ausnahmebewilligung zur Durchführung von Vergrämungsmaßnahmen in der Marktgemeinde Liebenau. „Für uns hat die Sicherheit der Bevölkerung und die Sicherheit der Weidetiere oberste Priorität. Die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Regionen sind stark verunsichert und das ist nachvollziehbar, denn der Wolf dringt in ihren unmittelbaren Lebensraum ein. Daher ist es das Ziel dieser Ausnahmebewilligung, die natürliche Scheu der Wölfe wieder herzustellen und das Vordringen in den Nahbereich der Häuser und Höfe zu verhindern“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.

 

Die nun erstmalig in Oberösterreich umgesetzte Ausnahmebewilligung ist Teil des Zweistufen-Plans zur Vergrämung und erforderlichenfalls Entnahme von auffälligen Wölfen, der bereits im Mai im Rahmen des von Landesrat Max Hiegelsberger einberufenen, zweiten Runden Tisches mit dem Wolfsbeauftragten Dr. Georg Rauer und Vertreter/innen der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, des Oö. Almvereins, des Oö. Landesjagdverbands, des WWF, des Naturschutzbundes Oberösterreich sowie Vertreter/innen der Abteilungen Naturschutz und der Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes Oberösterreich vereinbart wurde.

 

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit dürfen Wölfe, die sich innerhalb eines Umkreises von 200 m von bewohnten Gebäuden aufhalten, durch die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer selbst bzw. die zuständigen Jägerinnen und Jäger vergrämt werden. Nach Maßgabe der erforderlichen Wirksamkeit dürfen nun Gummigeschoße, Schreckschussmunition, Signalpatronen, Licht oder Lärm eingesetzt werden, wobei weitere einschlägige gesetzliche Bestimmungen wie bspw. das Waffengesetz oder das Pyrothechnikgesetz einzuhalten sind. Für die Beurteilung der Wirkung der durchgeführten Maßnahmen muss jeder Einsatz exakt protokolliert werden. Die Ausnahmebewilligung gilt bis 31. Dezember 2019.

 

Aktuell finden in den Gemeinden der betroffenen Regionen fachliche Informationsveranstaltungen des Landes Oberösterreich, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Oberösterreich statt. „Diese aktive Information der Öffentlichkeit sowie die Ausweitung des nationalen Managementplans, die wir in Oberösterreich im Rahmen der Runden Tische umsetzen und die Einführung der regionalen Wolfsbeauftragten sind wesentliche Schritte. Sofern sich der Wolf jedoch nicht durch Vergrämungsmaßnahmen abschrecken, lässt gilt es auch den nächsten Schritt, die Entnahme der Problemwölfe umzusetzen“, bekräftigt Hiegelsberger.