LR Anschober: erneut Abschiebung einer gut integrierten Familie! Bundesregierung muss endlich sicherstellen, dass Integrationsleistung in den Verfahren stärker bewertet werden können

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 4.7.2018)

Die Familie um Zohrab NERSEYAN, Armine HARUTYAN samt Kindern, stellte im Herbst 2014 einen Asylantrag in Österreich. Ab diesem Zeitpunkt erfolgte eine außerordentliche Integrationsleistung! Sehr viele Tätigkeiten, so auch beispielsweise im Altenheim – dabei Besuchsdienst, Begleitung zum Gottesdienst etc. - , Unterstützung in Kindergarten und Hort, Konditorworkshops aufgrund der eigenen Qualifikation, Deutschkenntnisse auf hohem Niveau - was auch in Vereinen die Abhaltung von eigenen Kursen ermöglichte - sind vorhanden, die Kinder besuchen seit Jahren die Schule in Österreich, Dolmetschertätigkeiten für Organisationen erfolgten, alle lebten in der österreichischen Gesellschaft mit.

 

Mehr als drei Jahre später dann der negative Entscheid der Erstbehörde – die aufschiebende Wirkung wurde nicht zuerkannt, weswegen nun eine Abschiebung trotz anhängiger Beschwerde bei der zweiten Instanz erfolgte.

 

LR Anschober: „Eine Familie nach so langer Zeit und mit einer derart guten Integration abzuschieben, ist für viele absolut unverständlich. Wir brauchen ganz offensichtlich höchst notwendig politische Reformen, die dafür sorgen, dass die Verfahrensdauern auf hohem Qualitätsniveau deutlich kürzer werden und endlich die Integrationsleistung der Betroffenen in den Verfahren viel stärker berücksichtigt wird.“