LR Hiegelsberger: Landesagrarreferenten-Konferenz beschließt raschest mögliche Umsetzung der Tierseuchenversicherung

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 18.6.2018)

Die von Landesrat Max Hiegelsberger geforderte Tierseuchenversicherung wurde im Rahmen der Landesagrarreferentenkonferenz beschlossen. Gerade für Oberösterreich, das Agrarland Nummer Eins, in dem mehr als ein Drittel der heimischen Fleischproduktion erfolgt, bedeutet dies einen weiteren Meilenstein in der Risikovorsorge der landwirtschaftlichen Betriebe. In Bezug auf das im Regierungsprogramm enthaltene Prämiensystem für Tierausfälle sollen Versicherungsprämien gegen Tierseuchen und Tierkrankheiten nun zu je 25 Prozent durch Bund und Länder bezuschusst werden. Die Umsetzung wird bis Mitte 2019 angestrebt. „Tierseuchen stellen die heimische Landwirtschaft vor beträchtliche, neue und nicht selbst verschuldete Herausforderungen und breiten sich aufgrund der Globalisierung und des steigenden Transportaufkommens immer weiter in Richtung Österreich aus. Nun haben die Landesagrarreferenten einen wichtigen und richtigen Schritt für die Zukunft der österreichischen Tierhalter gesetzt. Wir setzen auf Vorsorge und eine umfassende Absicherung“, so Agrar-Landesrat Hiegelsberger. Gegenstand der Unterstützung sind Versicherungsprämien gegen Schäden aufgrund von Tierseuchen bzw. Tierkrankheiten, die in der Liste der Tierseuchen der Weltorganisation für Tiergesundheit enthalten sind bzw. für jene Tierseuchen und Zoonosen, die europarechtlich geregelt sind oder für die es nationalgesetzliche Tierseuchen- oder Tiergesundheitsregelungen gibt. Durch diese Bezuschussung von Versicherungsprämien sollen nun jene Kosten und Ertragsschäden abgedeckt werden, die nicht bereits durch staatliche Entschädigungen gedeckt sind, da die Beibehaltung der bestehenden Entschädigungsregelung gemäß Tierseuchengesetz eine unverzichtbare Basis für diese ergänzende Förderung der Tierversicherung ist. Somit sind zukünftig Schäden, die aufgrund staatlich angeordneten Schlachtungs-, Keulungs- und Sperrmaßnahmen im Betrieb oder bei wirtschaftlich verbundenen Betrieben entstehen sowie finanzielle Einbußen aufgrund eingeschränkter Vermarktungsmöglichkeiten infolge veterinärrechticher Verbringungsbeschränkungen oder lebensmittelrechtlicher Bestimmungen bzw. durch das unmittelbare Auftreten der Tierseuchen und Tierkrankheiten am jeweiligen Betrieb entstehen, über Versicherungen abgedeckt.