Kundmachung - Strategische Umweltprüfung (SUP) Oö. Energieraumplanungsverordnung Teil 2 - Beschleunigungsgebiete

Im Zusammenhang mit der verpflichtenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates (Renewable Energy Directive, RED III) der Europäischen Union in Oberösterreich ist vorgesehen, die für die Erreichung der Ziele im Hinblick auf den Ausbau der erneuerbaren Energie notwendigen Flächen zu definieren und als Beschleunigungsgebiete inklusive Minderungsmaßnahmen in einem Raumordnungsprogramm zu verordnen.

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