LR Podgorschek: Novellierung für Sexualdienstleistungsgesetz beschlossen

Landeskorrespondenz

Gemeinsame Lösung für Schutzzone konnte gefunden werden

 

(Presseaussendung vom 25.1.2018)

„Wir können mit dem Beschluss zur Novellierung des Sexualdienstleistungsgesetzes im heutigen Landtag sicherlich zufrieden sein. Ich denke, wir konnten einen guten Konsens über die Änderung der Schutzzonen bei Bordellen finden, der für alle Seiten vertretbar ist“, zeigt sich Landesrat Elmar Podgorschek zufrieden.

 

Anfänglicher Streitpunkt dieser Novellierung war die Formulierung über die 150-Meter-Schutzzone um öffentliche Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, religiöse Einrichtungen, usw.).

„Wir waren und sind natürlich für eine praktikable Lösung und wollen den Gemeinden mit der Änderung mehr Rechtssicherheit geben. Eine Erleichterung zur Errichtung von Bordellen hätte die ursprünglich vorgeschlagene Formulierung jedoch ebenso nicht bedeutet“, erklärt Podgorschek.

 

„Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der neuen Formulierung den Schutz aufrechterhalten und dennoch für die Praxis bzw. die Kontrolle der Einhaltung eine gute Lösung gefunden haben“, so Podgorschek abschließend.